Mannheim: 35-Jähriger wegen des dringenden Verdachts des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln – Sicherstellung von 283 g Marihuana und 69 g Amphetamin

Mannheim (ots) – Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim wurde Haftbefehl gegen einen 35-jährigen Mann erlassen, der im dringenden Verdacht steht, seit April 2016 unerlaubt mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gehandelt zu haben.

Der Beschuldigte soll seit April 2016 aus einer Wohnung im Stadtteil Vogelstang heraus einen schwunghaften Handel mit Marihuana und Amphetamin betrieben haben. Im Einzelnen soll er in mindestens sechs Fällen an unterschiedliche Abnehmer insgesamt 23 Gramm Marihuana und 10 Gramm Amphetamin veräußert haben. Nach umfangreichen Ermittlungs- und Observationsmaßnahmen der Ermittlungsgruppe Rauschgift wurde durch die Staatsanwaltschaft Mannheim ein Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung in der Mecklenburger Straße erwirkt, der am Morgen des 22. November vollzogen wurde. Dabei wurden 283 Gramm Marihuana und 69 Gramm Amphetamin sichergestellt, der Tatverdächtige wurde festgenommen.

Das Amtsgericht Mannheim hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim noch am Dienstagnachmittag Haftbefehl gegen den 35-Jährigen wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge erlassen. Nach der Vorführung beim Haftrichter wurde er in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mannheim und der Ermittlungsgruppe Rauschgift der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg dauern an.