Baden-Württemberg: Regierungspräsidium Karlsruhe bewilligt Investitionshilfen von 8,1 Millionen Euro für 21 Kommunen

Karlsruhe – Post mit erfreulichen Nachrichten für 21 Städte und Gemeinden im Regierungsbezirk Karlsruhe gibt es in diesen Tagen aus dem Regierungspräsidium. Unter Vorsitz von Regierungspräsidentin Nicolette Kressl bewilligte jetzt (am Dienstag, 22. November 2016) der Verteilungsausschuss beim Regierungspräsidium Karlsruhe in der zweiten Verteilungsrunde des Jahres 2016 insgesamt rund 8,1 Millionen Euro aus dem Ausgleichstock für kommunale Investitionen. Regierungspräsidentin Nicolette Kressl betonte: „Die bewilligten Mittel kommen 25 Vorhaben mit einem Gesamtvolumen von rund 31,6 Millionen Euro zugute. Das ist ein wichtiger Beitrag, um den Motor der kommunalen Investitionen am Laufen zu halten. Gleichzeitig stärken wir auch den ländlichen Raum.“

Zu Beginn der Sitzung ging Regierungspräsidentin Nicolette Kressl auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gemeinden ein. Auch nach der aktuellen November-Steuerschätzung könnten Bund, Länder und Gemeinden in den nächsten Jahren mit einer soliden Einnahmenbasis rechnen. Nach der Prognose der Steuerschätzer sollen die Steuereinnahmen von 667 Mrd. € im Jahr 2016 auf 768 Mrd. € im Jahr 2020 steigen. Der Anteil der Gemeinden werde dabei weiter zunehmen: von 94,3 Mrd. € im Jahr 2016 auf 110,3 Mrd. € im Jahr 2020.

In der zweiten Verteilungsrunde des Jahres 2016 bewilligte der Verteilungsausschuss nun Investitionshilfen aus dem regulären Ausgleichstockkontingent von insgesamt rund 8,12 Mio. € an 21 Gemeinden. Damit werden 25 Investitionsvorhaben mit einem Investitionsvolumen von knapp 31,6 Mio. € unterstützt, die der Herstellung oder Sanierung notwendiger kommunaler Einrichtungen dienen. Förderschwerpunkte sind mit einem Gesamtbetrag von 3,26 Mio. € Maßnahmen des Feuerlöschwesens, gefolgt von sonstigen öffentlichen Einrichtungen mit 1,64 Mio. € und Schulen mit 1,32 Mio. €.

Zusätzlich wurden aus dem Sonderkontingent „Ausgleichstock 2 – Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ Investitionshilfen von 2,13 Mio. € an sechs Gemeinden bewilligt. Damit werden weitere Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen von 12,86 Mio. € gefördert, die dem Neubau bzw. der energetischen Sanierung kommunaler Einrichtungen dienen.

In den beiden Sitzungen des Jahres 2016 hat der Verteilungsausschuss insgesamt Investitionszuschüsse aus dem Ausgleichstock-Regelkontingent von 22,6 Mio. € sowie aus dem Ausgleichstock 2 von 4,6 Mio. € an finanzschwache Gemeinden vergeben, mit denen ein Investitionsvolumen von insgesamt rund 128 Mio. € verbunden ist.

Von den im Jahr 2016 insgesamt, also in beiden Verteilungsrunden, bewilligten Investitionshilfen entfallen auf die Gemeinden im Landkreis.

Tabelle (Quelle: RP Karlsruhe)
Tabelle (Quelle: RP Karlsruhe)

Stichwort AUSGLEICHSTOCK

Aus der Finanzausgleichsmasse, die den Zweck hat, der Gesamtheit der Gemeinden zusätzliche Einnahmen zu verschaffen und gleichzeitig übermäßige Finanzkraftunterschiede zwischen den einzelnen Gemeinden auszugleichen, fließen derzeit landesweit rd. 87 Mio. € in einen Fonds für leistungsschwache Gemeinden, den Ausgleichstock. Die Mittel werden auf die vier Regierungsbezirke nach einem gesetzlich festgelegten Schlüssel verteilt. Entsteht bei einer Kommune ein be­sonderer Finanzbedarf, so können Zuweisungen aus dem Ausgleichstock gewährt werden.

Aus dem Sondervermögen „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ des Bundes wurden für die Jahre 2016 bis 2019 weitere Finanzhilfen für Investitionen finanzschwacher Gemeinden von landesweit 40 Mio. € im Sonderkontingent „Ausgleichstock 2 – Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ zur Verfügung gestellt, die auf die vier Regierungsbezirke ebenfalls nach einem gesetzlich festgelegten Schlüssel verteilt wurden.

Die Zuweisungen aus beiden Kontingenten sollen fehlende Eigenmittel der Gemeinden ersetzen. Über die Bewilligung entscheiden Verteilungsausschüsse, die bei jedem der vier Regierungspräsidien eingerichtet und mit je drei kommunalen und zwei staatlichen Vertretern besetzt sind.