Baden-Württemberg: Bewährungs- und Gerichtshilfe wird zum 1. Januar 2017 wieder in staatliche Trägerschaft überführt

Stuttgart – Der Landtag hat am Mittwoch (26. Oktober 2016) dem Gesetzesentwurf der Landesregierung über die Sozialarbeit der Justiz zugestimmt. Damit wird, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, die Bewährungs- und Gerichtshilfe zum 1. Januar 2017 wieder in staatliche Trägerschaft überführt. Durch das Gesetz wird eine Anstalt des öffentlichen Rechts errichtet und mit den Aufgaben der Bewährungs- und Gerichtshilfe in Baden-Württemberg betraut.

Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf betonte während der Zweiten Beratung, dass die erfolgreiche Arbeit des freien Trägers, der NEUSTART gGmbH, fortgesetzt und weiter verbessert werden soll: „Die geschaffenen Strukturen werden weitergeführt, Die Standorte werden beibehalten. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können ihre wichtige Tätigkeit fortsetzen. Der Betreuungsprozess wird – und dies ist aus sozialarbeiterischer Sicht sehr wichtig – nahtlos fortgesetzt.“ Besonders wichtig sei ihm, dass die zahlreichen ehrenamtlichen Mitarbeiter weiter eingebunden und gefördert würden.

Wolf sagte abschließend: „Sie alle wissen, mit welchen Schwierigkeiten der Justizvollzug zu kämpfen hat: Die Gefangenenzahlen steigen, das Klientel in den Anstalten wird schwieriger. Die Bewährungs- und Gerichtshilfe kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass Gefängnisstrafen verhindert werden.“

2007 waren die Aufgaben der Bewährungs- und Gerichtshilfe für zehn Jahre auf die gemeinnützige Neustart gGmbH übertragen worden. Mit Urteil vom 27. November 2014 hatte das Bundesverwaltungsgericht das die Übertragung auf den freien Träger regelnde Gesetz teilweise verworfen. Das Gericht gestand dem Gesetzgeber jedoch einen Übergangszeitraum bis Ende 2016 zu. Mit dem Gesetz ist nun ein reibungsloser Übergang gewährleistet.