Kreis Südliche Weinstraße: Vogelgrippe – Sicherheitsmaßnahmen für Geflügelhalter

Symbolbild (Foto: Holger Knecht)
Symbolbild (Foto: Holger Knecht)

Landau – Aufgrund des aktuellen Auftretens der Vogelgrippe in mehreren Bundesländern sowie europäischen Ländern weist die Veterinärabteilung der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße die Halter von Geflügel auf die bereits geltenden Sicherheitsvorgaben der Geflügelpestverordnung hin und empfiehlt weitergehende Vorsichtsmaßnahmen.

Gebiete mit einem erhöhten Infektionsrisiko für Hausgeflügel sind zum Beispiel Rastgebiete von Zugvögeln oder Gebiete mit Vorkommen von Wasservögeln. Von dort ausgehend kann sich eine Infektion bis in Kleingeflügelbestände ausbreiten.

Alle Geflügelhalter sind ohnehin gesetzlich verpflichtet, ihre Tiere nur an Stellen zu füttern, die für Wildvögel unzugänglich sind und die Tiere nicht mit Wasser zu tränken, zu dem auch Wildvögel Zugang haben. Ebenso müssen Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.

Darüber hinaus empfiehlt die Veterinärabteilung für diese Tierhaltungen folgende sogenannte Biosicherheitsmaßnahmen:

  • Freiwillig Geflügel aufstallen oder in überdachten Ausläufen halten. Als Aufstallung gilt das Halten in geschlossenen Ställen oder in sogenannten Wintervolieren, also in Ausläufen mit Abdeckung nach oben und seitlicher Sicherung gegen das Eindringen von Wildvögeln.
  • Tränken im Freien entfernen und Geflügel keinen Zugang zu natürlichen Gewässern gestatten.
  • Fütterung nur in geschützten Stallbereichen; möglichst kein Grünfutter verfüttern.
  • Keine fremdem Geflügelbestände aufsuchen, Besucherkontakte vermeiden.
  • Unnötiges Betreten des Geflügelbestandes vermeiden.
  • Möglichst kein Geflügel transportieren.
  • Auf Ausstellungen, Schauen oder Börsen mit Geflügel verzichten.
  • Tierkadaver sicher und vor Wildtieren geschützt lagern.
  • Direkten Kontakt zu verendeten oder kranken Wildvögeln vermeiden.

Wer bei seinen Tieren Auffälligkeiten oder vermehrt Todesfälle feststellt, sollte dies vom Tierarzt prüfen lassen.
Geflügelhalter (auch Hobbyhalter), deren Bestand noch nicht bei der Veterinärabteilung der Kreisverwaltung gemeldet ist, müssen dies nun umgehend nachholen (§ 26 Viehverkehrs-VO): veterinaeramt@suedliche-weinstrasse.de, Tel.: 06341-940 364.

In Rheinland-Pfalz ist bisher noch kein Fall eines Ausbruchs bei Wild- oder Hausgeflügel festgestellt wurde.
Fälle von Infektionen mit Vogelgrippe des Typs H5N8 beim Menschen sind bisher ebenfalls nicht bekannt.