Mainz: Beeinträchtigung der Römersteine entlang der Backhaushohl vermeiden

Bauleitplanverfahren

Mainz – Im Bereich der großzügig zugeschnittenen Grundstücke zwischen der Straße „Backhaushohl“ und den „Römersteinen“ ist ein verstärkter Siedlungsdruck auch in Form einer Bebauung in der zweiten Reihe festzustellen.

Aus diesem Grund hatte u.a. der Stadtrat der Stadt Mainz in seiner Sitzung am 09.04.2014 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Backhaushohl / Römersteine (O 67)“ beschlossen.

Mit dem o. a. Bebauungsplan werden folgende Planungsziele verfolgt:

Durch verbindliche Regelungen von zukünftigen Bebauungsmöglichkeiten im Plangebiet soll einerseits eine geordnete städtebauliche Entwicklung des bestehenden Wohngebietes gesichert werden. Andererseits soll eine Beeinträchtigung der benachbarten Denkmalzone „Römersteine und Umgebung“ abgewehrt werden. Übergroße Baumassen in der zweiten Reihe soll die Dominanz der Römersteine grundsätzlich nicht in Frage stellen.
Hierdurch werden Möglichkeiten einer angemessenen und behutsamen Innenentwicklung aufgezeigt.

Jetzt hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 04.10.2016 den Beschluss gefasst, dass der Bebauungsplan „O 67“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Bau GB durchgeführt wird.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit findet am 09.11.2016, um 19:00 Uhr im Drusussaal (Zitadelle, Bau E, „Am 87er Denkmal“, 55131 Mainz) statt.

Zur Unterrichtung der Öffentlichkeit werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unter Einbeziehung der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung vorgestellt und von Mitarbeitern des Stadtplanungsamtes erörtert. Die Öffentlichkeit, die Bürgerinnen und Bürgern, haben im Anschluss Gelegenheit sich hierzu zu äußern.

Als zusätzliche Information steht der Entwurf des oben genannten Bebauungsplanes und seiner Begründung im Internet unter der Adresse www.mainz.de/stadtplanungsamt im Zeitraum vom 09.11.2016 bis einschließlich 23.11.2016 zur Verfügung.

Schriftliche Äußerungen sind im Rahmen dieser Bürgerbeteiligung bis zum 23.11.2016 möglich und fließen sodann in das weitere Bauleitplanverfahren ein.