Kreis Südliche Weinstraße: Die Polizei-News

Kreis Südliche Weinstraße – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht wenden sich Zeugen bitte an die zuständige Polizeidienststelle.

Verkehrsunfall mit Personenschaden in Großfischlingen

Am 26.10.2016 ereignete sich um 15:30 Uhr ein Verkehrsunfall an der Kreuzung L 507/ L 542 in der Gemarkung Großfischlingen.

Eine 59-jährige Autofahrerin missachtete die durch Zeichen geregelte Vorfahrt einer 73-jährigen Autofahrerin. Es kam zum Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge, weshalb ein größerer Sachschaden in Höhe von 8000 Euro an den Autos entstand. Durch die Wucht des Aufpralles verletzten sich die Geschädigte und der Beifahrer.

Die beiden Verletzten wurden in ein nahegelegenes Krankenhaus verbracht, beide Autos mussten abgeschleppt werden.

Verkehrsunfallflucht in Roschbach

Am 26.10.2016 bemerkte um 12:53 Uhr eine Anwohnerin des Wohnanwesens Hauptstraße in Höhe Nr. 37 ein Anstoß an das dortige Wohnhaus. Noch bevor die Mitteilerin auf der Straße nach dem Unfallverursacher Ausschau halten konnte, hat dieser bereits die Unfallstelle unerlaubt in unbekannte Richtung verlassen. Die Streife vor Ort stellte fest, dass die Überdachung der Grundstücksmauer beschädigt wurde. Aufgrund der Höhe des Anstoßes in mehr als 3 Metern Höhe dürfte es sich bei dem unfallverursachenden Fahrzeug zum derzeitigen Stand der Ermittlungen um ein LKW oder Bus handeln. Sachschaden an der Grundstücksmauer beläuft sich auf ungefähr 300 Euro.

Hinweise zum Unfallverursacher bitte an die Polizeiinspektion Edenkoben unter der Rufnummer 06323/9550 oder an die piedenkoben@polizei.rlp.de geben.

Herxheimweyher: Geschwindigkeitsbeschränkung wird nicht eingehalten

Herxheimweyher: 25.10.2016, 13 – 14 Uhr – Bei einer Laserkontrolle am Dienstagmittag in der Hauptstraße wurden insgesamt 18 Autofahrer wegen des Überschreitens der 30 km-Beschränkung angehalten und beanstandet.

Vier Autofahrer müssen mit einem Bußgeld rechnen, weil sie mehr wie 20 Kilometer über der erlaubten Geschwindigkeit lagen. Die Spitzenge- schwindigkeit wurde mit 63 Kilometern gemessen. Fast jeder dritte Autofahrer war bei der Kontrolle zu schnell. Die gemessenen Werte lagen in der Nacht noch höher, wie bei einer nachfolgenden Kontrolle festgestellt wurde. Der Spitzenwert lag bei 70 km. Dies bedeutet für den erwischten Autofahrer neben einem Bußgeld von 160 Euro ein einmonatiges Fahrverbot.