Mainz: Justitiartreffen aller 33 Uniklinika Deutschlands an der Universitätsmedizin Mainz

Rund 60 Mitarbeiter von 25 der insgesamt 33 deutschen Universitätsklinika waren der Einladung der Leiterin des Servicecenter Personal und Recht, Stephanie Oehl, zum Justitiartreffen gefolgt. (Foto: Thomas Böhm / Universitätsmedizin Mainz)
Rund 60 Mitarbeiter von 25 der insgesamt 33 deutschen Universitätsklinika waren der Einladung der Leiterin des Servicecenter Personal und Recht, Stephanie Oehl, zum Justitiartreffen gefolgt. (Foto: Thomas Böhm / Universitätsmedizin Mainz)

Mainz – Wie wirkt sich der Wirtschaftlichkeitsgrundsatz auf die Auswahl verschiedener Arzneimittel aus? Was ist seitens der Mitarbeiter von Universitätsklinika bei der Annahme von Geschenken durch Geschäftspartner zu beachten? Welcher Anspruch richtet sich an Universitätsklinika in Bezug auf die Patientenaufklärung und Behandlung in allen Sprachen und Dialekten? Antworten auf diese und andere juristische Fragen gab es beim jetzt erstmals von der Universitätsmedizin Mainz ausgerichteten Justitiartreffen. Ziel der Veranstaltung war der Austausch in Bezug auf rechtliche Belange im Bereich der Patientenversorgung sowie Forschung und Lehre. An der Veranstaltung nahmen rund 60 Mitarbeiter von 25 der insgesamt 33 deutschen Universitätsklinika teil.

„Die beim Justitiartreffen thematisierten rechtlichen Fragenstellungen betreffen quasi alle Bereiche einer Universitätsmedizin. Es sind spannende Themenfelder, die nicht nur aus juristischer Sicht äußerst interessant sind“, betonte der stellvertretende Wissenschaftliche Vorstand der Universitätsmedizin Mainz, Univ.-Prof. Dr. Manfred Beutel, eingangs bei der Veranstaltung.

Universitätsklinika bewegen sich – genauso wie privatwirtschaftliche Krankenhausbetriebe – in einem Spannungsfeld zwischen den Anforderungen der Krankenversorgung und dem Wirtschaftlichkeitsgrundsatz. Vor diesem Hintergrund lautet eine zentrale Frage: Wie wirkt sich der Wirtschaftlichkeitsgrundsatz auf die Auswahl verschiedener Arzneimittel aus? Diese Frage wurde am Beispiel von Blutpräparaten diskutiert. Denn nicht alle Blutpräparate eignen sich für alle Patienten. Bei manchen Patienten kann sich etwa das Infektionsrisiko durch Gabe eines bestimmten Präparates erhöhen. Es gelte also insgesamt sorgfältig abzuwägen, wann die Gabe bestimmter Arzneimittel zwingend erforderlich sei, so die Quintessenz in diesem Themenfeld.

Wenn Ärzte, Pflegende und Patienten aus unterschiedlichen Ländern kommen und verschiedene Sprachen aufeinander treffen, können daraus bisweilen Verständigungsschwierigkeiten resultieren. Universitätsklinika sind grundsätzlich angehalten, Patientenaufklärung und Behandlung in allen Sprachen und Dialekten anzubieten. Wie die entsprechenden Rahmenbedingungen hierfür zu schaffen sind, war ebenfalls Gegenstand des Justitiartreffens.

Darüber hinaus diskutierten die Veranstaltungsteilnehmer über die Annahme von Geschenken durch Mitarbeiter der Universitätsklinika von Geschäftspartnern. Diese Frage beschäftigte die Veranstaltungsteilnehmer auch im Hinblick auf die Entstehung des Verdachts von Korruption.

Weitere Themenschwerpunkte waren beispielsweise der Aufbau einer EU-weiten Vereinheitlichung der klinischen Prüfungen mit Humanarzneimitteln unter einem organisatorischen Dach. Zudem wurde unter anderem die bislang vorherrschende Praxis der Konsiliararzttätigkeit von Ärzten der Universitätsklinika bei niedergelassenen Ärzten oder Krankenhäusern einer niedrigeren Versorgungsstufe thematisiert. Diese Fragestellung ergibt sich aus der derzeitigen Novellierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz es (AÜG) im Bundestag und den daraus resultierenden Auswirkungen auf die Universitätsklinika.