Frankfurt: Teilausschlüsse und Auflagen für Eintracht Frankfurt

Commerzbank-Arena in Frankfurt am Main (Foto: Pixabay)
Commerzbank-Arena in Frankfurt am Main (Foto: Pixabay)

Frankfurt am Main – Das DFB-Sportgericht unter dem Vorsitz von Hans E. Lorenz hat heute nach mündlicher Verhandlung sein Urteil zu den Vorkommnissen während des DFB-Pokal-Erstrundenspiels der Eintracht beim Drittligisten 1. FC Magdeburg am 21. August 2016 gefällt. Zu Beginn der zweiten Halbzeit wurden damals unter anderem Raketen aus dem Frankfurter Zuschauerbereich in einen benachbarten Magdeburger Zuschauerblock geschossen.

Danach ist zum einen das DFB-Pokalspiel gegen Ingolstadt am 25. Oktober 2016 (ab 20.45 Uhr) unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit auszutragen. Die gesamte Heimkurve von Eintracht Frankfurt bleibt geschlossen. Lediglich die Dauerkarteninhaber der Haupt-, Gegen- und der Osttribüne sind berechtigt, ihre Dauerkartenplätze für dieses Spiel zu erwerben, für das es im Übrigen keinen Tageskartenverkauf geben darf. Ebenfalls ausgenommen von der Sperre ist der Gastbereich in dem Umfang, in welchem der FC Ingolstadt das Kontingent an seine Anhänger verkauft.

Zum zweiten widerrief das Sportgericht die Bewährung zu der am 12. Juli 2016 gegen die Eintracht verhängten Strafe einer Sperrung des Block 40 (Westtribüne/Unterrang) bei einem Bundesligaheimspiel. Von dieser Sperrung betroffen ist nun das Heimspiel gegen den FC Bayern München am 15.10. als dasjenige Spiel, das auf die Rechtskraft des Urteils als nächstes folgt.

Darüber hinaus muss Eintracht Frankfurt bis zum Ende der laufenden Spielzeit bei Auswärts-Pflichtspielen mindestens 50 eigene Ordner einsetzen und gemeinsam mit der Abteilung Prävention und Sicherheit des DFB ein Konzept zur Personalisierung von Auswärtskarten erarbeiten, das spätestens zum Beginn der Rückrunde zu implementieren ist.

Eintracht Frankfurt Vorstandsmitglied Axel Hellmann:

„Nach der Schwere der Tat war uns bewusst, dass das Urteil des Sportgerichts hart ausfallen würde. Wir akzeptieren daher den Urteilsspruch und den damit verbundenen Auftrag. Das Urteil zeigt auch, dass Eintracht Frankfurt und die gesamte Fanszene weiter mit derartigen Sanktionen werden rechnen müssen, solange es uns nicht gelingt, die Täter zu ermitteln und zur Rechenschaft zu ziehen.“