Der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshof (BGH) hat am Donnerstag, 22.09.16, das Berufungsurteil des Oberlandesgerichts Köln aufgehoben und eine Schadenserpflicht eines Zuschauers, der einen Knallkörper in einem Fußballstadion zündete, bejaht.

Dazu der BGH:

„Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass jeden Zuschauer die Verhaltenspflicht trifft, die Durchführung des Fußballspiels nicht zu stören. Verstößt er hiergegen durch das Zünden und den Wurf eines Knallkörpers, hat er für die daraus folgenden Schäden zu haften und sie zu ersetzen.“

Vorbei ist die Zeit, in der gewaltbereite Fußballfans meinten, im und um das Stadion herrsche ein rechtsfreier Raum. Diese „Fans“ dürfen sich nun warm anziehen, denn mit diesem Grundsatzurteil hat der BGH entschieden, dass sie für Schäden haften. Vorbei sind die Zeiten, in denen die Fußballvereine auf ihren Geldstrafen, die ihnen vom DFB für Verstöße ihrer Fans auferlegt werden, sitzen bleiben und das vielen Fußballvereinen schadet. Es zählt nun das Verursacherprinzip, wie wir es aus vielen Situationen kennen.

Ähnliches Szenario: Gewalt bei Demonstrationen

Wir erinnern uns an die Ausschreitungen extremistischer Gewalt in Großstädten wie Berlin, Hamburg, Hannover oder Frankfurt, wo „Demonstranten“ Steine oder Molotovcocktails warfen, Scheiben zerstörten und Autos in Brand steckten. Dank der Kuschelpolitik der regierenden Parteien und der Deeskalationsstrategie der Polizei wurden Gewalttaten einfach so hingenommen. Schulterzucken vorprogrammiert. Jeder, der mit dem Auto schneller als erlaubt fährt, wird bestraft. Demonstranten, die zum Teil enormen Schaden anrichten, gehen straffrei aus. Da fragt man sich, in welcher Welt wir leben.

Dabei ist es so einfach: Gewalttäter werden aus der Masse herausgezogen, die Polizei stellt den Zusammenhang zum Verursacher her, Staatsanwaltschaften klagen an, Richter urteilen im Namen des Volkes. Nur durch konsequentes Einschreiten von Polizei und Justiz werden Geschädigte nicht zum zweiten Mal zum Opfer. Das ist der Staat, der seine Bürger schützen soll, uns Bürgern schuldig.