Darmstadt-Dieburg: Flugausfälle, Flugverspätungen, schlechte Hotels oder verdreckte Hotelstrände können den Urlaub vermiesen

Kreis Darmstadt-Dieburg – Wie man sich dagegen wehren kann und welche Rechte man als Verbraucher in solchen Fällen hat, darüber informiert die Verbraucherberatung im Deutschen Hausfrauen-Bund (DHB) – Netzwerk Haushalt im Kreishaus in Dieburg.

Abweichungen von der gebuchten Leistung oder Mängel müssen bereits während der Reise beim Reiseveranstalter vor Ort nachgewiesen und reklamiert werden. Wurden die Mängel während des Urlaubs nicht beseitigt, kann innerhalb eines Monats nach Ende der Reise ein Teil der Reisekosten zurückverlangt werden. Bei Flugausfällen und Verspätungen regelt das EU-Recht die Höhe der Entschädigung. Allerdings nur dann, wenn der Sitz der Fluggesellschaft oder der Startflughafen in einem EU-Land liegt.

Weitere Informationen bietet die Broschüre „Reisezeit – Ihre Rechte“, die bei der Verbraucherberatung im DHB – Netzwerk Haushalt im Kreishaus Dieburg ausliegt oder direkt bei der Verbraucherberatung im DHB – Netzwerk Haushalt, Kreishaus Dieburg, Albinistraße 23, 64807 Dieburg, Telefon 06071 / 881-2072.