Karlsruhe (ots) – Die Bundesanwaltschaft hat heute (13. September 2016) aufgrund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 7. September 2016 den 17-jährigen syrischen Staatsangehörigen Mahir Al-H., den 26-jährigen syrischen Staatsangehörigen Mohamed A. und den 18-jährigen syrischen Staatsangehörigen Ibrahim M. in Schleswig-Holstein durch Spezialkräfte der Polizei festnehmen lassen.

Zudem werden die Wohnungen der drei Beschuldigten durchsucht. An dem Einsatz sind über 200 Polizeibeamte des Bundeskriminalamts, der Bundespolizei und der Landespolizei mehrerer Bundesländer beteiligt.

Nach den bisherigen Ermittlungen des Bundeskriminalamts sind die drei Beschuldigten dringend verdächtig, im Auftrag der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) im November 2015 nach Deutschland gekommen zu sein, um entweder einen bereits erhaltenen Auftrag auszuführen oder sich für weitere Instruktionen bereitzuhalten. Sie sind daher der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung dringend verdächtig (§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1 StGB).

Entsprechend dem Stand der bisherigen Ermittlungen, denen auch Erkenntnisse des Bundesamts für Verfassungsschutz zugrunde liegen, wird den Beschuldigten im Haftbefehl im Wesentlichen Folgendes vorgeworfen:

Der Beschuldigte Mahir Al-H. schloss sich spätestens Ende September 2015 in Rakka dem sogenannten „Islamischen Staat“ an und erhielt eine kurze Ausbildung, die auch die Einweisung in den Umgang mit Waffen und Sprengstoff umfasste. Im Oktober 2015 verpflichtete sich der Beschuldigte Mahir Al-H. gemeinsam mit den weiteren Beschuldigten Mohamed A. und Ibrahim M. gegenüber einem für Operationen und Anschläge außerhalb des IS-Gebiets zuständigen Funktionär des sog. „Islamischen Staates“, zusammen nach Europa zu reisen. Dort sollten die drei Beschuldigten entweder einen bereits erhaltenen Auftrag ausführen oder auf weitere Anweisungen warten. Hierzu wurden sie mit vom IS bereitgestellten Pässen ausgestattet und erhielten höhere vierstellige Bargeldbeträge in amerikanischer Währung sowie Mobiltelefone mit vorinstalliertem Kommunikationsprogramm. Über die Türkei und Griechenland kamen die Beschuldigten Mitte November 2015 nach Deutschland.

Konkrete Aufträge oder Anweisungen konnten bislang durch die durchgeführten Ermittlungen nicht festgestellt werden.

Die Festgenommenen werden dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihnen die Haftbefehle eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.