Heidelberg: Hallenbad Hasenleiser öffnet am 12. September – Tiergartenbad verlängert Saison bis 18. September

Heidelberg – Das Hallenbad Hasenleiser ist ab dem 12. September 2016 montags, mittwochs und freitags von 15 bis 22 Uhr, dienstags von 15 bis 18 Uhr, donnerstags von 16.30 bis 22 Uhr, samstags von 13 bis 19.30 Uhr und sonntags von 10 bis 18 Uhr geöffnet.

Die Sauna ist montags sowie von Mittwoch bis Freitag zwischen 12 und 22 Uhr, dienstags von 12 bis 19 Uhr, samstags von 13 bis 19.30 Uhr und sonntags von 10 bis 18 Uhr geöffnet. Warmbadetage sind Mittwoch und Donnerstag.

Tiergartenbad verlängert Saison bis 18. September

Das Tiergartenbad ist noch bis einschließlich Sonntag, den 18. September, geöffnet. Damit reagieren die Stadtwerke Heidelberg kurzfristig auf das gute Spätsommerwetter.

Für die Meteorologen hat der Herbst bereits begonnen. „Die hohen Temperaturen laden aber nach wie vor zu einem Freibadbesuch ein. Wir freuen uns, den Wünschen unserer Badegäste nachkommen zu können und die Freibadsaison im Tiergartenbad noch einmal zu verlängern“, teilte Peter Erb, kaufmännischer Geschäftsführer der Stadtwerke Heidelberg Bäder, heute mit. Traditionell endet die Saison im großen Heidelberger Freibad mit den Sommerferien. Aufgrund der guten Aussichten hat das Bad das Saisonende nun ein zweites Mal verschoben, sodass Gäste dort noch bis einschließlich 18. September täglich von 11 bis 19 Uhr baden können.

Gute Nachrichten gibt es auch für Hundehalter mit wasserliebenden Vierbeinern: Für den Hundeschwimm-Tag, der nach dem ursprünglichen Saisonende für den 18. September geplant und den Hundevereinen bereits angekündigt war, konnte kurzfristig ein Ersatztermin gefunden werden. Bevor das Bad nun endgültig in die Winterpause geht, wird es am 25. September zwischen 11 und 16 Uhr noch einmal geöffnet. Ins Wasser dürfen an diesem Tag nur die Vierbeiner. Anschließend wird das Wasser abgelassen und das Bad und seine Anlagen zur nächsten Saison nach der gültigen DIN-Norm gründlich gereinigt. Eine Hundemarke, eine Haftpflichtversicherung und der Nachweis eines gültigen Impfschutzes sind Bedingungen für die Teilnahme.