Berlin: Bundesregierung distanziert sich nicht von Armenien-Resolution

Bundesregierung stellt klar: keine Distanzierung, da keine rechtliche Bedeutung

Berlin – Nach einem Bericht des Spiegels plant die Bundesregierung, sich von der Armenien-Resolution des Bundestags zu distanzieren. Der Grund sind die derzeitigen politischen Spannungen mit der Türkei.

Der türkische Staatspräsident Erdogan hatte verkündet, dass Politiker solange nicht die deutschen Soldaten auf dem Militärstützpunkt Incirlik besuchen dürfen, wie sich die Bundesregierung nicht zu der Armenien-Resolution des Bundestags distanziert. Mit der Resolution stuft der Deutsche Bundestag die Massaker an den Armeniern, die die osmanische Regierung ab 1915 beging, als Völkermord ein.

Das Auswärtige Amt und das Kanzleramt sollen sich darauf geeinigt haben, dass Regierungssprecher Steffen Seibert sich vor der Presse im Namen der Bundesregierung von der Resolution distanzieren soll.

Anstatt wie von vielen Politikern gefordert die Bundeswehrsoldaten vom türkischen Stützpunkt abzuziehen, wenn das Besuchsverbot weiter gilt, soll nach die Bundesregierung nach dem Medienbericht klein beigeben. Die Folge wäre ein Hinwegsetzen über den Willen des demokratisch gewählten Parlaments.

Regierungssprecher stellt klar

Die Bundesregierung distanziere sich nicht von der Armenien-Resolution des Bundestages, so Regierungssprecher Seibert. Der Deutsche Bundestag habe das souveräne Recht, „sich zu Fragen seiner Wahl zu äußern“. Das gelte auch für die Armenien-Resolution, die nicht rechtsverbindlich sei.

Von einer Distanzierung der Bundesregierung von der Armenien-Resolution des Bundestags „kann keine Rede sein“, betonte Regierungssprecher Steffen Seibert am Freitag. „Der Bundestag hat das Recht und die Möglichkeit, sich zu jedem Thema zu äußern, wann immer er das für richtig hält.“ Die Bundesregierung unterstütze und verteidige dieses „souveräne Recht der deutschen Volksvertretung“.

Es stehe der Bundesregierung nicht zu, sich in die Zuständigkeiten eines anderen Verfassungsorgans einzumischen und sich wertend zu äußern.

Dieses souveräne Recht des Bundestags, sich zu Fragen seiner Wahl zu äußern, habe er auch im Fall der Armenien-Resolution ausgeübt. Diese sei ein Entschließungsantrag, der „qua Definition darauf zielt, Auffassungen zu politischen Fragen zum Ausdruck zu bringen, ohne dass diese rechtsverbindlich sind“. So stehe es im Übrigen auch auf der Homepage des Deutschen Bundestages. In der Tat habe das Wort „Völkermord“ rechtlich eine ganz bestimmte „Legaldefinition“, und dies werde von den zuständigen Gerichten ausgelegt und festgestellt. (Quelle: Bundesregierung)

Politische Wortspielereien und Erklärungen

Die Bundesregierung hat sich somit nicht von der Resolution des Deutschen Bundestags distanziert, weil die Resolution für sie keine rechtliche Bindung habe. Nach Angaben der Bundesregierung freue sich sie sich auf „eine Wiederbelebung des politischen Besucherverkehrs zwischen unseren beiden Staaten“.

Da die „Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes“ am 9. Dezember 1948 in Kraft trat, habe die Bundesregierung kein Recht, den Völkermord rechtlich als Völkermord zu beurteilen, weil dieser vor 1948 geschah und die Konvention rückwirkend nicht gilt.