Pirmasens: 22-jährige Frau mit Anscheinswaffen bedroht

Das Führen von Anscheinswaffen ist verboten

Pirmasens (ots) – Pirmasens, Poissystraße. Samstag 27.8.2016, 04.42 Uhr. In den frühen Morgenstunden wurde mehrfach über Notruf mitgeteilt, dass eine 22-jährige Frau mit einer Schusswaffe bedroht werden würde.

Der Täter hätte mit einer Pistole bereits auf die Frau gezielt. Als die Polizei mit starken Kräften vor Ort ankam, war der Täter bereits außerhalb des Wohnanwesens. In unmittelbarer Nähe wurden mehrere Männer in einer Erdgeschoßwohnung ausgemacht, die das polizeiliche Einsatz-Geschehen beobachtet haben. Es war davon auszugehen, dass darunter auch der Waffenträger zu finden war.

Unter polizeitaktischen Vorgaben bahnten sich die Beamten den Weg zu dieser Wohnung. Aus sicherer Deckung erkannten sie, wie die Haustür geöffnet wurde. Zu sehen waren zwei Männer. Der Jüngere hielt eine Pistole in der Hand.

Auf entsprechende Ansprache durch die Polizei wurde die Waffe sofort fallen gelassen. Die Beamten entdeckten einen dritten Mann. Dieser lag mit ausgestreckten Händen auf dem Fußboden. In unmittelbarer Nähe führte er eine Langwaffe mit sich. Bei ihm handelte es sich um den Täter.

Er wurde gewaltfrei von Einsatzkräften festgenommen. Bei der Überprüfung der Waffen stellte sich heraus, dass es sich um eine täuschend echt aussehende Softair-Pistole und um ein, dem Original sehr ähnlich nachgebildeten, Softair-Sturmgewehr gehandelt hat. Neben den strafrechtlichen Folgen des Vorfalles wird zurzeit geprüft, welche waffenrechtliche Verstöße vorliegen. – Das Führen von solchen Anscheinswaffen ist verboten.