Mainz (ots) – In der Urlaubszeit sind Ferienhäuser eine gute Alternative für Individualreisende. Doch findige Betrüger haben neue Maschen, um die Vermieter sogar noch vor einem (vorgetäuschten) Besuch zu schädigen: in Form von „Finanzagenten“ oder Scheckbetrug. Die Vermietung ist eigentlich eine angenehme und für den Vermieter doch recht einträgliche Sache. Doch in einigen Fällen werden Vermieter von sogenannten „Finanzagenten“ unbewusst zu Geldwäschern oder Betrugsopfern gemacht.

Der Fall: Ein älteres Ehepaar betreibt eine Ferienwohnung. Es erhält eine Reservierung aus dem Ausland, ein Engländer möchte die Wohnung für eine Woche mieten. Der Preis beträgt 600EUR. Kurz darauf trifft ein Scheck über 6000EUR ein mit der Information, dass das Restgeld an einen „travel agenten“ weiter ginge. Das Ehepaar ist verwundert, hier kann doch etwas nicht stimmen?

Es handelt sich hier um keinen Einzelfall. Ziel ist die Geldwäsche von ergaunerten Beträgen oder auch die direkte Schädigung der Vermieter durch gefälschte Schecks. Die Täter agieren aus dem Ausland, nicht selten aus Nigeria („Nigeria-Connection“).

Variante 1: Der Täter bucht eine private Urlaubsunterkunft und überweist das Geld, welches jedoch entweder aus Straftaten oder direkt von einem mittels Pishing kompromittierten Konto stammt. Kurz darauf wird der Urlaub storniert und der Vermieter gebeten, das Geld auf ein anderes Konto zu überweisen. Wieder darf der Vermieter meist als Ausgleich für die Stornierung einen Teilbetrag zur Begleichung der entstandenen Kosten und Ausfälle behalten. Die Vermieter werden so ungewollt zu Geldwäschern.

Variante 2: Die Bezahlung einer (vorgetäuschten) Buchung erfolgt mittels Scheck einer ausländischen Bank. Der Betrag wird dem Konto der Vermieter gut geschrieben, da die Bank bei unauffälligen Kontoinhabern zunächst von der Richtigkeit der Vorgänge ausgeht. Kurz darauf erfolgt die Stornierung, die Rücküberweisung wird verlangt und von den Vermietern durchgeführt. Der Rücklauf des Papierschecks an die ausländische Bank und die dortige Prüfung dauert einige Tage bis Wochen, so dass erst nach einiger Zeit dort festgestellt wird, dass der Scheck gefälscht und damit auch nicht gedeckt ist. Die Vermieter erleiden hier einen hohen Schaden.

Darüber hinaus gibt es eine ähnliche Tatbegehungsweise, welche jeden Bürger treffen kann: Ein ergaunerter Geldbetrag (z.B. durch Pishing) wird „irrtümlich“ auf ein Privatkonto überwiesen. Der Kontoinhaber wird von den Tätern unter einem Vorwand (z.B. das Geld sei eigentlich für einen Freund im Ausland bestimmt) darum gebeten, die Rücküberweisung auf ein anderes – meist ausländisches – Konto vorzunehmen. Hierfür darf der Kontoinhaber einen Teilbetrag für die Unannehmlichkeiten behalten. Auch hier wird der Kontoinhaber ungewollt zum Geldwäscher.

Worauf sollten Sie als Vermieter achten, um nicht in eine solche Falle zu tappen?

  • Bei verdächtigen Reservierungen oder Überweisungen schnellstmöglich die Polizei und die Bank informieren
  • Keine Rücküberweisung vornehmen
  • Auf mögliche Drohanrufe oder E-Mails nicht reagieren

In dem oben genannten Fall wurden die Vermieter von dem potentiellen Mieter gebeten, nach der Stornierung das Geld der (nicht gedeckten) Schecks auf ein italienisches Konto zu überweisen. Personen aus dem näheren Umfeld der Vermieter hatten die richtige Vermutung und veranlassten die Verständigung der Polizei. So konnte der Schaden abgewendet werden, eine Strafanzeige gegen die ausländischen unbekannten Täter wurde eingeleitet.

Weitere Informationen finden Sie auf www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/finanzagenten.html.