Kreis Südliche Weinstraße: Entsorgung von Grünabfällen mit Schädlingsbefall

Kreis Südliche Weinstraße – Gartenabfälle mit Schädlingsbefall, wie dem gegenwärtig stark auftretenden Buchsbaumzünsler, sind in kleinen Mengen als Restabfall über die Restmülltonne zu entsorgen. Um eine weitere Ausbreitung der Schädlinge zu verhindern, dürfen die betroffenen Grünabfälle auf keinen Fall über die Grünabfallsammelstellen im Landkreis Südliche-Weinstraße entsorgt oder auf dem eigenen Komposthaufen kompostiert werden.

Bei einem höheren Aufkommen an schädlingsbefallenem Grünschnitt können zusätzlich Restabfallsäcke des Landkreises Südliche Weinstraße gegen eine Gebühr von 7 Euro pro Stück erworben werden. Diese zugelassenen 70l-Abfallsäcke sind bei den Verbandsgemeinden und bei der Kreisverwaltung SÜW in Landau erhältlich. Größere Mengen können kostenpflichtig an den WertstoffWirtschaftszentren Nord und Süd angeliefert werden.