Kaiserslautern: Adoptionsvermittlungsstelle legt Jahresbericht vor

Lob an Beratungsstelle

Kaiserslautern – „Mit Freude darf ich auch für diesen Jahresbericht feststellen, dass die Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle sich in ihrem mittlerweile 12-jährigen Bestehen zu einer fachlich fundiert arbeitenden Beratungsstelle für alle am Adoptionsgeschehen Beteiligten entwickelt hat“, so der Beigeordnete und Jugenddezernent Joachim Färber.

Er lobt das beständige soziale Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Adoptionsvermittlungsstelle, um diesem sehr speziellen Arbeitsgebiet gerecht werden zu können.

Im Jahr 2003 wurde das Adoptionsvermittlungsgesetz vom 01. Januar 2002 mit der Einrichtung der Gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle (GmA) von Stadt und Landkreis Kaiserslautern sowie dem Donnersbergkreis und dem Landkreis Kusel in Trägerschaft der Stadt Kaiserslautern umgesetzt. Seitdem kümmern sich die drei Mitarbeiterinnen, Elisabeth Goldinger-Vollmer, Marese Mees und Susanne Williams (in dieser Konstellation seit 2004) um alle Belange rund um das Thema Adoption. Die Fallzahlen zeigen die Akzeptanz des Angebots in allen Facetten des Adoptionsgeschehens, so Färber. Er verweist dabei darauf, dass in der Adoptionsvermittlungsstelle Kompetenzen gebündelt werden,

„um den fachlichen Qualitätsstandards in einem Arbeitsgebiet mit einer sehr speziellen Aufgabenstellung gerecht werden zu können“,

so der Dezernent.

Das Einzugsgebiet der Gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle umfasst die Stadt Kaiserslautern, die Landkreise Kaiserslautern und Kusel sowie den Donnersbergkreis mit mehr als 350.000 Einwohnern. Die Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle ist Beratungsstelle für alle Menschen, die Fragen zum Thema Adoption haben und wird von den Bürgerinnen und Bürgern aller beteiligten Gebietskörperschaften gut angenommen.

Zu den umfangreichen und verantwortungsvollen Aufgaben der Gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle zählen dabei nicht nur die ergebnisoffene Beratung von Eltern, die sich mit dem Gedanken tragen, ihr Kind zur Adoption freizugeben. Auch die Adoptionsbewerberinnen und Adoptionsbewerber müssen vorbereitet und auf ihre Eignung hin überprüft werden, um letztendlich das Kind in die am besten geeignete Familie vermitteln zu können. Bei allen Adoptionen wird der gesamte Vorgang bis zum Gerichtsentscheid engmaschig begleitet und bei Auslandsadoptionen darüber hinaus mit den Auslandsvermittlungsstellen kooperiert, wozu beispielsweise auch das Erstellen von Sozial- oder Entwicklungsberichten über das Kind für die dortigen Behörden fällt. Darüber hinaus ist die Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle im Bereich der Stiefkind- und Verwandtenadoption tätig und hilft bei der Wurzelsuche und Kontaktherstellung zwischen Adoptierten und ihren Herkunftsfamilien.

Die Zusammenarbeit im Team mit drei Fachkräften ermöglicht außerdem die Installierung und den Ausbau eines Nachbegleitungsangebotes für Adoptivfamilien, die Objektivierung der Vermittlungsentscheidung im Team oder die Konzipierung und Weiterentwicklung von Überprüfungs- und Vermittlungsstandards für Adoptionsbewerber.

„Mein Dank gilt den Mitarbeiterinnen, die durch ihre Arbeit mit allen am Adoptionsgeschehen Beteiligten das Gelingen von Adoption fördern, indem sie Risiken minimieren“,

so Färber.