Hessen: Ab sofort sind 94 zusätzliche Wachpolizisten hessenweit im Einsatz

„Wichtiger Baustein der Sicherheitsarchitektur“

Uniform eines Wachpolizisten (Foto: HMdIuS)
Uniform eines Wachpolizisten (Foto: HMdIuS)

Wiesbaden – Der Staatssekretär im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport, Werner Koch, hat 94 neue Wachpolizistinnen und Wachpolizisten im Dienst des Landes Hessen begrüßt. „Die Wachpolizei ist ein wichtiger Baustein der Sicherheitsarchitektur in Hessen. Ich freue mich, sie heute in den Reihen der hessischen Polizei begrüßen zu dürfen“, so Werner Koch an der Polizeiakademie Hessen.

„Sicherheit ist eines der zentralsten Bedürfnisse der Menschen und die Basis für eine freiheitliche demokratische Gesellschaft. Daher war und ist die kontinuierliche Verbesserung und Stärkung der inneren Sicherheit in Hessen seit Jahren eines der wichtigsten Ziele der Hessischen Landesregierung. Die Sicherheitsstrategie der Polizei ist langfristig ausgerichtet und setzt auf ein breit gefächertes Maßnahmenbündel aus Aus- und Fortbildung, Ausstattung, Prävention sowie Repression“, erklärte der Staatssekretär.

Die Einstellung von 94 neuen Wachpolizistinnen und Wachpolizisten sei bereits frühzeitig im Rahmen der Haushaltsplanung 2016 beschlossen worden. „Dank ihrer kürzeren Ausbildungszeit, können unsere Wachpolizisten nun schnell und flexibel die Kolleginnen und Kollegen des Polizeivollzugsdiensts in der Fläche unterstützen. Sie bieten ab sofort mehr Sicherheit für Bürgerinnen und Bürger und mehr Entlastung für die Polizei. Seit der Einführung der Wachpolizei im Jahr 2000 ist die Wachpolizei zu einem nicht mehr wegzudenkenden Bestandteil der Hessischen Polizei geworden. Mit den zusätzlichen Neueinstellungen verfügt die hessische Polizei über rund 630 Wachpolizistinnen und Wachpolizisten“, so Staatssekretär Werner Koch.

Die Hessische Landesregierung hat für 2017 ein umfangreiches Sicherheitspaket beschlossen. Mehr als 1.000 zusätzliche Polizistinnen und Polizisten werden bis 2020 in Hessen ihren Dienst aufnehmen. Im Jahr 2017 werden 1.155 Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter neu eingestellt. Ein historischer Stellenzuwachs für die hessische Polizei und der größte Ausbildungsjahrgang aller Zeiten.

Nach dreijähriger Studienzeit werden 2018 140 (für die Arbeitszeitverkürzung von 42 auf 41 Stunden) zusätzlich ausgebildete Polizisten die Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung verlassen. Im Jahr 2019 sind es 300 – die zusätzlichen Stellen wurden im Haushalt für 2016 beschlossen. Die für 2017 vereinbarten 570 weiteren Stellen für Polizistinnen und Polizisten führen dazu, dass 2020 insgesamt 1.010 zusätzliche Polizeivollzugsbeamte innerhalb von drei Jahren eingestellt werden, dabei wird berücksichtigt, dass ca. zehn Prozent während des Studiums aus unterschiedlichsten Gründen ausscheiden. Ein Teil dieser Polizistinnen und Polizisten wird schwerpunktmäßig in den Bereichen Staatsschutz, Bekämpfung Organisierte Kriminalität und Cybercrime sowie für die Bekämpfung von Straftaten im öffentlichen Raum eingesetzt werden.

Zur Wachpolizei in Hessen

Unter dem Motto „Mehr Sicherheit für den Bürger – mehr Entlastung für die Polizei“ startete das Modell Wachpolizei 2000 in Hessen – zunächst in drei Polizeipräsidien mit insgesamt 110 Personen. Aufgrund der positiven Erfahrungen wurde das Konzept landesweit übertragen. Wachpolizisten verstärken die Präsenz der hessischen Polizei und tragen so zur Sicherheit bei.

Die Aufgaben ergeben sich abschließend aus der Verwaltungsvorschrift zum § 13 HSOG-DVO (Wachpolizei) und umfassen derzeit folgende Aufgabenfelder:

  • Objektschutzmaßnahmen
  • Unterstützung bei Abschiebungen und Vorführungen
  • Durchführung erkennungsdienstlicher Behandlungen, Tatortarbeit
  • Gewahrsamsdienst
  • Unterstützung bei Veranstaltungen und Lagen aus besonderem Anlass
  • Verkehrsüberwachungsdienst
  • anlassbezogene Begleitung des ÖPNV
  • Unterstützung des Kontaktbereichsdienstes
  • Fußstreifenpräsenz
  • Bearbeitung von Ermittlungsersuchen im Verkehrsbereich
  • Sonstige einsatzbegleitemde Unterstützung des Polizeidienstes

Die mit Ende des Jahres 2016 in Dienst stehenden mehr als 600 Wachpolizistinnen und Wachpolizisten sind in unterschiedlicher Anzahl den sieben Polizeipräsidien (Flächenpräsidien) zugewiesen. Die Übertragung von Aufgaben an die Wachpolizei hat bei den Polizeipräsidien zu einer Entlastung von Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten – insbesondere in den Bereichen Objektschutz, Erkennungsdienst, Gefangenentransporte, Vorführungen und Abschiebungen – geführt.

Die bisherigen Erfahrungen bestätigen die Erwartungen an die Wachpolizei. Die Wachpolizei ist bei den Polizeipräsidien etabliert und deren Einsatz hat sich vielfach bewährt. Der Ausstattungsumfang der Wachpolizei mit Zwangsmitteln umfasst die Pistole/optional mit Maschinenpistole, Schlagstock, Handfessel und Reizstoffsprühgerät.

  • Die Dauer der Ausbildung beträgt 18 Wochen. Sie gliedert sich in einen theoretischen und praktischen Teil wie folgt:
  • Einführungspraktikum bei dem jeweiligen Polizeipräsidium als Einstellungsbehörde,
  • theoretische Ausbildung (Rechtsfächer),
  • Fortführungspraktikum,
  • Anwendung unmittelbaren Zwangs mittels körperlicher Gewalt, den Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt und den Einsatz des Schlagstocks,
  • Schießausbildung; Sachkundelehrgang analog § 7 WaffG,
  • Kraftfahrausbildung,
  • Erste Hilfe.