Kaiserslautern: Veröffentlichung eines Videos über Polizeieinsatz auf youtube

Hauptverhandlung nach Strafbefehlsanträgen gegen zwei Personen

Kaiserslautern – Im April diesen Jahres wurde ein mit einem Handy aufgenommenes Video über das Internetportal youtube veröffentlicht. Es zeigte die Vollstreckung eines Beschlusses des Familiengerichts Kaiserslautern, mit dem das Sorgerecht über einen 12-jährigen Jungen aus Kaiserslautern auf das Jugendamt übertragen wurde. Die Vollstreckung fand in der Wohnung des Jungen und seiner Mutter statt. Aufgrund § 90 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und dem entsprechenden Gerichtsbeschluss waren zwei Polizeibeamte hinzugezogen worden.

„Auf meine Presseerklärung vom 28.04.2016 nehme ich Bezug, in der bereits auf die Strafbarkeit einer unbefugten Verbreitung des Videos hingewiesen wurde. Anhaltspunkte für ein – im Internet teilweise behauptetes – rechtswidriges Vorgehen der Polizeibeamten ergaben sich nicht.“

Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern stellte Strafbefehlsanträge gegen die Mutter des Jungen, der vorgeworfen wird, das Video inklusive der in der Wohnung geführten Gespräche ohne Zustimmung der Betroffenen aufgezeichnet und einer weiteren Person zur Veröffentlichung übergeben zu haben, sowie gegen diese weitere Person, der vorgeworfen wird, das Video ohne Zustimmung der Betroffenen verbreitet zu haben. In rechtlicher Hinsicht wird gegen beide Personen der Vorwurf der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes und der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen erhoben (§§ 201 und 201 des Strafgesetzbuchs), gegen die zweite Person auch der Vorwurf des Verstoßes gegen das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie durch Verbreitung eines Bildnisses.

Das Amtsgericht Kaiserslautern hat die Strafbefehle erlassen und nach Einspruch der Beschuldigten Hauptverhandlung anberaumt, die am 08.08.2016 um 13:30 Uhr im Saal 15 vor der zuständigen Strafrichterin des Amtsgerichts Kaiserslautern stattfinden soll (Aktenzeichen: 6006 Js 8702/16). Der Einspruch der Beschuldigten hat zur Folge, dass über die Vorwürfe erst in der Hauptverhandlung entschieden wird.

Wir berichteten im April:

Strafanzeige wegen polizeilicher Vollzugshilfe in Familiensache