Bad Dürkheim: Vollzug des Waffengesetzes – Umstellung auf nationales Waffenregister

Bad Dürkheim – Die Kreisverwaltung Bad Dürkheim fordert alle Waffenbesitzer (auch Altbesitzer), die sich noch nicht wegen der Umstellung auf das nationale Waffenregister gemeldet haben, auf, sich unverzüglich und persönlich bei der Waffenbehörde zwecks Bereinigung beziehungsweise Berichtigung der Waffendaten zu melden.

Weiter wird darauf aufmerksam gemacht, dass in den nächsten Wochen verstärkt Waffenschrankkontrollen durchgeführt werden. Bei Unregelmäßigkeiten beziehungsweise nicht sachgemäßer Unterbringung droht ein Bußgeld oder sogar Einzug der Waffen.