Frankfurt: Neues Fernstraßenausbaugesetz in der Kritik:

Frankfurt – Entwurf zeigt negative Überraschungen für hessische Autobahnen A5 und A661. Die Arbeitsgemeinschaft hessischer Industrie- und Handelskammern (ARGE) hatte Ende April dieses Jahres den Entwurf zum Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP 2030) in einer ausführlichen Stellungnahme kommentiert.

Neben der allgemeinen Würdigung der Grundausrichtung des neuen BVWP, der nach Ansicht der ARGE einen wesentlichen Beitrag zur Sanierung der Infrastruktur leisten kann, zeigten sich die hessischen IHKs insbesondere mit dem Ansatz der Beseitigung von Engpässen zufrieden. Die zentralen Autobahnprojekte in Hessen sind entweder bereits im Bau oder kurz davor oder sie sind in den sogenannten Vordringlichen Bedarf eingestuft worden. Damit wird der Bedeutung dieser hessischen Projekte Rechnung getragen. Zudem soll damit eine Realisierung oder ein Baubeginn bis 2030 möglich werden.

In dem nun vorliegenden Entwurf des Fernstraßenausbaugesetzes, in welchem die Projekte aus dem BVWP gesetzlich verankert werden, haben die hessischen IHKs feststellen müssen, dass zwei zentrale Autobahnausbauprojekte für FrankfurtRheinMain, der sechsstreifige Ausbau der A 661 vom Bad Homburger Kreuz bis zum Offenbacher Kreuz und der sechsstreifige Ausbau der A 5 vom Darmstädter Kreuz bis zur Landesgrenze nach Baden-Württemberg, in den Weiteren Bedarf? zurückgestuft wurden. Damit ist eine Realisierung oder ein Baubeginn definitiv erst nach 2030 möglich.

Die Projekte werden in den Projektlisten zum Ausbaugesetz mit einem Nutzenkostenfaktor von über 10 bzw. 9,5 gelistet, was gleichzusetzen ist mit einem zehnfachen Nutzen des eingesetzten volkswirtschaftlichen Kapitals. Wenige Projekte erreichen einen derart hohen Nutzenkostenfaktor. Es ist daher unverständlich, dass diese Projekte zurückgestuft wurden.

Angesichts bereits heute bestehender gravierender Probleme auf allen Hauptverkehrsachsen in der Metropolregion, die für die Leistungsfähigkeit des gesamtdeutschen Autobahnnetzes von Bedeutung sind, stellt die Herunterstufung der genannten vorher besser bewerteter Strecken eine für die ARGE nicht nachvollziehbare Korrektur dar.

Wenn man bedenkt, dass vor allem dort gebaut werden soll, wo der meiste Verkehr fließt, wundern wir uns über diese Änderung sehr. Wir sind gespannt, wie das Bundesverkehrsministerium diese Korrektur begründet, erläutert Dr. Alexander Theiss, Federführer Verkehr der ARGE.

Hessen ist nun einmal Transitland für innerdeutsche und europäische Verkehre mit einem entsprechenden Anspruch an die Verkehrsinfrastruktur. Leider sei in der Vergangenheit nicht genug in Hessen investiert worden, so dass jetzt ein massiver Nachholbedarf bestehe. Im Übrigen nicht nur auf der Straße, sondern, insbesondere in Frankfurt RheinMain, auch bei der Schiene. Hier ist das Bundesverkehrsministerium aber immer noch mit der Nachbewertung der Projekte beschäftigt. Wir hoffen, dass die zentralen Projekte für den Großknoten Frankfurt das Nadelöhr im bundesdeutschen Schienenverkehr weiterhin prioritär behandelt und auch regionale Projekte wie die Nordmainische S-Bahn berücksichtigt werden, da sie ebenfalls immense Netzwirkung haben, ergänzt Dr. Theiss.

Die ARGE verlangt eine Erklärung des Bundesverkehrsministeriums und des hessischen Verkehrsministeriums, wie zu man zu den Neubewertungen gekommen ist. Wirtschaftlich und verkehrlich sind diese nicht zu begründen. Mit dem Bau des Riederwaldtunnels wird gerade auf der A 661 auch noch mit einer erheblichen Steigerung des Verkehrs zu rechnen sein. Wird nicht ausgebaut, werden die Staus in der stark wachsenden Metropolregion Frankfurt RheinMain auf diesen gerade auch von vielen Pendlern genutzten Strecken weiter zunehmen.