Bensheim: Gebühren und Steuern: Stadt empfiehlt Lastschrift

Bensheim. Die Erteilung einer Lastschrift bringt für die Bürger zahlreiche Vorteile und kann auch jede Menge Ärger ersparen, darauf weist das Team Kasse der Stadtverwaltung Bensheim hin. Vor allem, wenn sich Gebühren oder Steuersätze ändern, schützt diese Zahlungsweise davor, dass ein falscher Betrag überwiesen wird und dadurch Säumniszuschläge und Mahngebühren erhoben werden.

Mit diesem Vorteil ist die Lastschrift auch einem Dauerauftrag den entscheidenden Schritt voraus, denn bei einem Dauerauftrag kann nur ein fester Betrag von dem Kreditinstitut überwiesen werden, Änderungen werden nicht automatisch berücksichtigt.

Wenn es also um Beiträge für die Musikschule und Kindergärten oder um die Grundsteuer geht, empfiehlt die Stadt das Lastschriftverfahren. Weitere Vorteile: Versäumnisse sind ausgeschlossen und somit entfällt die Terminüberwachung, da eine automatische Abbuchung erfolgt. Das spart nicht nur Zeit, sondern bewahrt auch vor Mahnungen, die bei einer verspäteten Zahlung fällig werden.

Sollte es zu einer fehlerhaften Abbuchung kommen, ist acht Wochen lang ein Widerruf möglich. Ein sogenanntes SEPA-Mandat kann gleich für alle Steuernummern gewährt werden, was das gesamte Verfahren übersichtlicher macht. Zu viel gezahlte Beträge werden automatisch zurückgezahlt. Aufpassen müssen die Zahlungspflichtigen aber, dass das Konto gedeckt ist, denn wenn der Betrag nicht abgebucht werden kann und ein Dispositionskredit fehlt, fällt zusätzlich eine Rücklastschriftgebühr an.

Lastschriften der Stadt Bensheim stehen online im Netz auf www.bensheim.de bei Rathaus & Politik in der Rubrik Bürgerservice bei den Formularen. Für die Stadt Bensheim, den Eigenbetrieb Stadtkultur und den Eigenbetrieb Kinderbetreuung gibt es jeweils ein eigenes Formular. Diese müssen im Original vorgelegt werden, eine Zusendung per Mail oder Fax ist nicht möglich.