Lambrecht: Die Welt steht kopf – zu Recht

Lambrecht – Wie Metropolnews am 17.07.16 berichtete, belustigt zur Zeit eine Fahrbahnmarkierung „das Netz“. Die Straße wurde für den Bus-Stop augenscheinlich falsch markiert.

Am westlichen Stadtrand wurde der Radweg neu ausgebaut. Dieser Neubau erstreckt sich von der Abzweigung Güterbahnhof bis zur Abzweigung Beerentalstraße und befindet sich an der Hauptstraße/B39 und ist Teil des Radwegenetzes von Kaiserslautern nach Neustadt an der Weinstraße.

Wir hatten beim Landesbetrieb Mobilität (LBM) Speyer angefragt und die Antwort erhalten, dass aktuell keine Änderung beabsichtigt ist. Man könne den Schriftzug in zwei Richtungen betrachten, z.B. in Fahrtrichtung. So liest ihn der LBM und somit sei alles richtig.

Stellungnahme des rheinland-pfälzischen Verkehrsministeriums

Das Ministerium schreibt:

„Fahrbahnmarkierungen sind ein wesentliches Element der Verkehrsregelung und Verkehrsführung. Auch Markierungen sind gem. § 39 Abs. 5 StVO Verkehrszeichen. Dabei können sonstige Markierungszeichen (wie z.B. Buchstaben und Ziffern, Verkehrszeichenwiedergaben) auf das eigentliche bestehende Verkehrszeichen zusätzlich hinweisen (z.B. „30“ auf eine bestehende Tempo-30-Zonen-Beschilderung). Markierungen sind nach den Richtlinien für die Markierung von Straßen (RMS) zu gestalten. Durch Schriftzeichen auf der Fahrbahn kann der Fahrzeugverkehr zusätzlich auf eine besondere Verkehrssituation aufmerksam gemacht werden. Entsprechende Darstellungen sind ebenfalls nach RMS auszuführen.“

Die bundeseinheitlichen RMS wurden im Jahre 1980 eingeführt. Sie untergliedern sich in den Teil 1 (Abmessungen und geometrische Anordnung von Markierungszeichen, Teil 2 (Anwendung von Fahrbahnmarkierungen) und den Teil „Konstruktionszeichnungen“. Der Teil 1 wurde im Jahr 1993 vom Bundesverkehrsministerium in überarbeiteter Form  herausgegeben. Die Teile 2 und 3 sind seit ihrer Einführung nicht überarbeitet worden (eine Überarbeitung ist jedoch auf Bundesebene für die Zukunft geplant), so das Ministerium.

BUS-Markierung in horizontaler Schreibweise. (Foto: Metropolnews)
BUS-Markierung in horizontaler Schreibweise. (Foto: Metropolnews)

Im vorliegenden Fall gibt die RMS-2 an, dass die Schriftmarkierung „Bus“ grundsätzlich horizontal („BUS“, siehe Bild) ausgeführt werden soll.

Gleichwohl beschreibt die RMS-2 allerdings auch die Schriftmarkierung in Fahrtrichtung als über- oder untereinander angeordnete Buchstaben:

B
U
S

bzw.

S
U
B

„Diese Darstellung der Schriftmarkierung bietet den Vorteil einer geringeren Abnutzung; dennoch ist das Signalbild des quergeschriebenen „BUS“ eindeutiger und deshalb grundsätzlich als einheitliche Lösung vorgesehen.“

Die einschlägigen Richtlinien – hier: Richtlinien für die Markierung von Straßen (RMS) – erläutern, dass die Querschrift „BUS“ die grundsätzlich zu wählende Form ist. Im Ausnahmefall beschreibt die RMS-2 allerdings auch die über- oder untereinander angeordnete Buchstabenfolge in beiden Alternativformen.

Vor diesem Hintergrund wurde vom rLBM Speyer diese Variante als Ergänzung zur Bushaltestellenbeschilderung und damit als zusätzlicher Hinweis auf das rechtswirksame Verkehrszeichen der Bushaltestelle gewählt, weil der querliegende Schriftzug „BUS“ mit Blick auf die Fahrbahnbreite bis nahe der Fahrbahnmitte gereicht hätte. In der in Fahrtrichtung zu lesenden übereinander angeordneten Buchstabenfolge wird nun die Bushaltestelle in ihrer Längsausdehnung kenntlich gemacht und gleichzeitig vermieden, dass der Schriftzug bis zur Fahrbahnmitte reicht. Er ist zudem für begründete Ausnahmefälle – hier: Platzbedarf – regelkonform.

Fazit: Das rheinland-pfälzische Verkehrsministerium ist mit dem Landesbetrieb Mobilität der gleichen Meinung, dass die aktuelle Markierung „SUB“ regelkonform ist. Man kann daher SUB schreiben, es kommt trotzdem der BUS.

Wir berichteten am 17.07.16:

Lambrecht: Die Welt steht kopf