BAB 6, Wattenheim: Hohe Beanstandungsquote bei Kraftomnibuskontrolle

BAB 6, Wattenheim – Am Mittwoch (13.07.2016) führte der Schwerverkehrskontrolltrupp des Polizeipräsidiums Rheinpfalz eine Kraftomnibuskontrolle auf der BAB 6 in Höhe der Tank- und Rastanlage „Pfalz“ in Wattenheim durch. An der Kontrolle beteiligten sich neben Polizeibeamten des Polizeipräsidiums Rheinpfalz, Polizeipräsidiums Koblenz, Polizeipräsidiums Westpfalz und der Bereitschaftspolizei auch Beamte der Länder Hessen und Baden-Württemberg.

Weitere Unterstützung kam von der Bundespolizei, dem Zoll, dem Ausländeramt der Kreisverwaltung Bad Dürkheim, dem Gewerbeaufsichtsamt der SGD Süd, dem Bundesamt für Güterverkehr und dem Landesbetrieb für Mobilität. Insgesamt nahmen 70 Kräfte an der Kontrolle teil.

Gerade die Beförderung von Personen in Bussen birgt nicht unerhebliche Verletzungsgefahren, wenn die gesetzlichen Vorschriften nicht eingehalten werden. An die Führer von Kraftfahrzeugen, die Personen befördern, werden hohe Anforderungen gestellt, ebenso an die Fahrzeuge selbst, in denen die Menschen befördert werden.

Im Rahmen dieser Kontrolle wurde die Einhaltung der personenbezogenen sowie fahrzeuggebundenen technischen Vorschriften überprüft. Die Fahrzeugführer im gewerblichen Personenverkehr müssen uneingeschränkt verkehrstüchtig sein, deshalb erfolgte jeweils eine Überprüfung auf Alkohol- oder Drogeneinfluss. Sie müssen weiterhin die für das geführte Fahrzeug entsprechende Fahrerlaubnis sowie eine Berufskraftfahrerqualifikation vorweisen. Sie müssen sich an vorgegebene Lenk- und Ruhezeiten halten und an Geschwindigkeitsbegrenzungen halten sowie Genehmigungen oder Lizenzen für den gewerblichen Personenverkehr mitführen.

Die Fahrzeuge wurden einer umfangreichen Überprüfung auf Betriebs- und Verkehrssicherheit unterzogen. Es wurde geprüft, ob mitzuführende Feuerlöscher, Warnwesten, Unterlegkeile, windsichere Handlampen und das Erste-Hilfe-Material an Bord war und ob Reversiereinrichtungen, die Türnotbetätigungen, die Notausstiege, Nothämmer, die Trittstufen und der Fußbodenbelag den speziellen Vorschriften entsprach. Besonderes Augenmerk wurde auf das Fahrgestell, die Bremsen und die Bereifung gelegt.

Aber auch die Fahrgäste mancher Busse wurden eingehend kontrolliert. Es wurde überprüft, ob Haftbefehle oder sonstige Ausschreibungen vorlagen und ob die mitgeführten Ausweisdokumente echt waren. Der Zoll führte stichprobenartige Kontrollen des mitgeführten Gepäcks durch, um möglichen Waffen-, Drogen-, Zigaretten- oder Alkoholschmuggel aufzudecken.

Insgesamt wurden elf Busse von den Beamten unter die Lupe genommen.

Der Erste hat eine lange Liste an Verstössen

Gleich bei dem ersten kontrollierten Bus stellten die Beamten eine Vielzahl von Verstößen fest. Der ausländische Reisebus mit Gepäckanhänger wies einen defekten Reifen am Anhänger auf. Der Unternehmer war zwar im Besitz einer gültigen Genehmigungsurkunde, jedoch stellte sich heraus, dass der im Linienverkehr fahrende Bus Haltestellen anfuhr, die nicht genehmigt waren. Dieser vorsätzliche Verstoß wird von der zuständigen Ahndungsbehörde mit einem Bußgeld in Höhe von 2000.—Euro belegt. Des Weiteren beanstandeten die kontrollierenden Beamten Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten der Vier-Fahrer-Besatzung. Zu guter Letzt durchsuchten Beamte des Zoll die Gepäckstücke der Reisenden und stellten bei einer Person 300 Zigaretten zu viel fest. Diese mussten vor Ort nachversteuert werden.

Der Nächste durfte nicht mehr weiterfahren

Bei einem anderen, ebenfalls ausländischen Kleinbus mit Anhänger, wurde erkannt, dass dem Unternehmen gar keine Genehmigung erteilt worden war. Die sechs Fahrgäste durften daraufhin nicht mehr weiterfahren und müssen anderweitig schauen wie sie an ihr Fahrziel kommen. An diesem Bus waren zudem drei Reifen abgefahren und es fehlte das vorgeschriebene EG-Kontrollgerät zur Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten. Der Fahrer musste deswegen eine Sicherheitsleistung für das zu erwartende Bußgeld in Höhe von 145.– Euro direkt bezahlen. Wegen der fehlenden Genehmigung, dem Nichteinbau des EG-Kontrollgeräts und wegen der abgefahrenen Reifen wurde bei dem Unternehmer eine Sicherheitsleistung in Höhe von 3.575.—Euro erhoben, die ebenfalls sofort beglichen werden musste.

  • Insgesamt wurden elf Busse kontrolliert, sieben davon wurden beanstandet, zwei Bussen wurde die Weiterfahrt untersagt.
  • Es wurden fünf Ordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt
  • Fünf Berichte an das Bundesamt für Güterverkehr gesandt
  • Zwölf Anzeigen gingen an das Gewerbeaufsichtsamt
  • Eine Verwarnung und drei Mängelberichte wurden ausgestellt.

Bemängelt wurden demnach Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten, fehlende oder nicht mitgeführte Genehmigungsurkunden, fehlende Warnleuchten und abgelaufenes Erste-Hilfe-Material.

Die Polizei wird auch zukünftig immer wieder Buskontrollen durchführen, da auf diesem Sektor bei Kontrollen immer eine hohe Beanstandungsquote erreicht wird.