Frankfurt: Neues Planungsrecht fürs ehemalige Telekom-Areal

Satzungsbeschluss für Bebauungsplan an der Stiftstraße steht bevor

Bürgermeister Olaf Cunitz hat die Magistratsvorlage für den Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 845Ä „Ehemalige Hauptpost/ Zeil“ unterzeichnet und auf den parlamentarischen Weg gegeben. Damit wird das Planwerk für den Geltungsbereich erstmals geändert, um eine Hochhausbebauung mit einem erhöhten Wohnflächenanteil zu schaffen. „Hier soll ein attraktiver, zentrumsnaher Wohnstandort entstehen, der mit der reichhaltigen bestehenden Infrastruktur und kurzen Wege zu einer Belebung der Innenstadt nördlich der Zeil beiträgt“, sagt Cunitz. „Insgesamt können voraussichtlich 170 Wohnungen errichtet werden. Etwa 30 Prozent davon werden mietpreisgebunden angeboten. Außerdem wird eine Kindertagesstätte errichtet. Beides wurde in einem städtebaulichen Vertrag geregelt.“

Für das Baugrundstück werden Mischgebiete festgesetzt, um mehr innerstädtischen Wohnraum etablieren zu können. Denn die bisherige Festsetzung als Kerngebiet ließ nur einen geringeren Anteil an Wohnfläche zu. Gleichwohl handelt es sich bei dem Standort um eine zentrale urbane Lage, die auch nach einem angemessenen Anteil an gewerblicher Nutzung verlangt. Die bestehende Nutzungsstruktur der Stiftstraße mit einer gewerblich genutzten Erdgeschoss-Zone soll weiter fortgeführt werden; zulässig sind publikumswirksame Nutzungen wie Einzelhandel oder Gastronomie. „Die Flächenausweisung möglicher neuer Einzelhandelsflächen in direkter Nähe und räumlichen Verknüpfung zur Zeil wird als positive Ergänzung und Stärkung des bestehenden Angebotes bewertet“, führt Cunitz aus. „Hier können Synergieeffekte genutzt werden.“

Das Plangebiet liegt zentral im Norden der Frankfurter Innenstadt innerhalb der Wallanlagen und unmittelbar nördlich der Haupteinkaufsstraße Zeil. Der räumliche Geltungsbereich umfasst den nordöstlichen Teil des Baublockes zwischen Zeil, Großer Eschenheimer Straße und Stiftstraße. Die bestehende Platzfläche an der Stiftstraße soll weiter ausgebaut und attraktiver gestaltet werden und wird weiterhin als nicht überbaubare Grundstücksfläche festgesetzt. Neben einer intensiveren Begrünung sind auch Aufenthaltsmöglichkeiten vorgesehen. Von diesem Platz aus ist ein großzügiger Durchgang in den Innenhof angedacht.

Die Baufelder bilden mit den unterschiedlichen Höhenfestsetzungen die Höhenentwicklung der geplanten Hochhausbebauung ab. Die festgesetzte maximale Gebäudehöhe von 80 Meter stellt im Zusammenspiel mit der vorhandenen benachbarten Hochhausbebauung – das Bürohochhaus Nextower, das Hotel Jumeirah Frankfurt und das Skylight-Wohnhochhaus – ein verträgliches Maß dar. Die Stadtsilhouette erfährt mit der Ausbildung eines Hochhaus-Clusters eine stimmige Ergänzung. Dabei stellen die beiden kleineren Hochpunkte mit 40 Meter beziehungsweise 52 Meter stadträumlich eine Verbindung zwischen der niedrigeren Sockelbebauung und dem 80 Meter hohen Wohnturm her.