Landstuhl: Alkoholisierte Autofahrer aus dem Verkehr gezogen

Landstuhl – In insgesamt vier Fällen mussten Beamte der PI Landstuhl am Wochenende Verkehrsteilnehmer wegen alkohol- und drogenbeeinflusster Verkehrsteilnahme kurzzeitig aus dem Verkehr ziehen.

  1. Am Samstagmorgen kam eine 38-jährige Fahrzeugführerin in der Bahnstraße von der Fahrbahn ab und prallte vor der Einmündung zur Saarbrücker Straße gegen einen Zaun. Bei ihr wurde ein Atemalkoholwert von 1,14 Promille gemessen. Sie wurde auf der Dienststelle von einem Arzt zur Ader gelassen. Das Angebot der Beifahrerin, das Fahrzeug von der Unfallstelle wegzufahren, musste wegen des gleichen Promillewertes dankend abgelehnt werden.
  2. Die gleiche Prozedur musste am späten Samstagabend eine 32-jährige über sich ergehen lassen, nachdem sie zuvor frontal auf ein Fahrzeug geprallt war, das an besagter Einmündung an einer Ampel halten musste. Die Unfallverursacherin setzte ihre Fahrt nach dem Unfall fort, konnte aber an der Autobahnauffahrt Richtung Kaiserslautern gestoppt werden. Aufgrund der starken Alkoholisierung war ihr die Durchführung des Atemalkoholtest nicht möglich, sodass auf der Dienststelle ebenfalls eine Blutprobe entnommen werden musste. Sie wurde anschließend der Militärpolizei übergeben.
  3. Am Sonntag zur Mittagszeit fiel einer Polizeistreife ein Fahrzeugführer auf, der mit überhöhter Geschwindigkeit in der Kaiserstraße in Bruchmühlbach unterwegs war. Die Ursache für sein auffälliges Verhalten wurde bei der Durchführung eines Drogenvortests ermittelt. Auch ihm wurde eine Blutprobe auf der Dienststelle in Landstuhl entnommen. Auch in diesem Fall musste die Militärpolizei für Folgemaßnahmen in Anspruch genommen werden.
  4. Zu guter Letzt musste für die Kollegen aus Homburg nach einer Sachbeschädigung im Saarland noch eine Adresse in Bruchmühlbach-Miesau überprüft werden. Dort wurde der alkoholisierte und aggressive Fahrer vermutet, der sich vom Tatort mit einem Fahrzeug entfernt hatte. Das Fahrzeug wurde vor dem Anwesen festgestellt. Da auf Klingeln niemand öffnete, sollte auf Anordnung der Staatsanwaltschaft von der Feuerwehr die Tür geöffnet werden. Mit Eintreffen der Feuerwehr öffnete der Verdächtige jedoch die Tür selbst. Seine Alkoholisierung erforderte die Mitnahme zur Dienststelle, gegen die er sich körperlich zur Wehr setzte. Die Fahrt trat er sodann gefesselt im Streifenwagen an. Neben der Trunkenheitsfahrt und der Sachbeschädigung erwartet ihn nun auch eine Anzeige wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.