Kreis Karlsruhe: Asylbewerbersituation im Verwaltungsausschuss des Kreistags

Asylbewerbersituation im Verwaltungsausschuss des Kreistags

Kreis Karlsruhe. Wie sich die Flüchtlingssituation und die Zuweisung von Asylbewerbern auf die Landkreise weiter entwickeln wird, ist eine Frage, die derzeit weder der Bund noch das Land beantworten können. Fakt ist, dass in den mittlerweile 50 Gemeinschaftsunterkünften in allen 32 Städten und Gemeinden des Landkreises Karlsruhe momentan 5.600 Asylbewerber untergebracht sind.

Weil der Kreis bislang seinen Aufnahmeverpflichtungen nachgekommen ist, wurden ihm im Mai und Juni keine Asylbewerber zur Unterbringung zugewiesen und damit ist wohl auch im Juli und August nicht zu rechnen. Im Hinblick auf die internationalen Flüchtlingsbewegungen und der landkreisspezifischen Sondersituation wies Landrat Dr. Christoph Schnaudigel aber darauf hin, dass ab Herbst wieder mit der Zuweisung von Flüchtlingen gerechnet werden muss.

Aufgrund der aktuellen Situation könne die ursprüngliche Zielgröße von 9.600 Plätzen bis Ende 2016 jedoch auf 6.500 verringert werden – das sind 1.000 Plätze mehr, als aktuell zur Verfügung stehen. Doch nicht nur deshalb kann momentan mit dem Bau weiterer Flüchtlingsunterkünfte nicht aufgehört werden: Weil vorübergehende Belegungen aufgelöst, mobile Wohneinheiten zurückgebaut und Nachverdichtungen zurückgenommen werden, fallen in absehbarer Zeit 2.200 Plätze weg. Dafür entstehen im Laufe dieses Jahres rund 2.500 Plätze neu. Daneben wies Landrat Dr. Christoph Schnaudigel zum wiederholten Mal darauf hin, dass Schritt für Schritt – entweder nachdem über den Asylantrag entschieden wurde oder spätestens nach Ablauf von zwei Jahren – die Flüchtlinge aus den Gemeinschaftsunterkünften den Gemeinden zur Anschlussunterbringung zugewiesen werden. Im ersten Halbjahr werden das ca. 800 Personen sein, im zweiten Halbjahr voraussichtlich 1.200 Personen. Der Landrat appellierte deshalb eindringlich an die Kommunen, entsprechende Kapazitäten aufzubauen oder aber mit dem Landkreis in sogenannten Kombimodellen gemeinsame Sache zu machen, wo vorläufige und Anschlussunterbringung unter einem Dach erfolgen können.

Der Verwaltungsausschuss des Kreistags nahm in seiner jüngsten Sitzung vom 23. Juni 2016 auch zur Kenntnis, welche Anstrengungen unternommen werden, um alters- und gruppenspezifische Sprachkenntnisse zu vermitteln, die wie kein zweiter Faktor bestimmend für eine gelingende Intergration sind. Für Unverständnis sorgte in diesem Zusammenhang die bereits vollzogene oder beabsichtigte Schließung mehrerer Schulstandorte im Kreis. Es sei nicht zu vermitteln, dass bestens eingerichtete und ausgestattete Schulräume nicht für den Sprachunterricht für Jugendliche bis 18 Jahren in Vorbereitungsklassen (VKL-Klassen) zur Verfügung stehen sollen. Das Gremium forderte deshalb die Landesregierung auf, derzeit keine Schulstandorte aufzugeben und begrüßte ein entsprechendes Schreiben, das der Landrat an die Kultusministerin gerichtet hatte.