Kreis Bergstraße: Anzeigepflicht von Berufen des Gesundheitswesens

Kreis Bergstraße (kb.) Selbständig Tätige oder auch Arbeitgeber im Gesundheitswesen müssen ihre Tätigkeit und die ihrer Beschäftigten dem für den Ort der Niederlassung zuständigen Gesundheitsamt anzeigen.

Gemäß dem Hessischen Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (HGöGD) ist die Aufnahme und die Beendigung einer solchen Tätigkeit innerhalb eines Monats zu melden, die entsprechende Approbations- oder Zulassungsurkunde ist dabei beglaubigt vorzulegen. Auch Änderungen wie. ein Umzug der Praxis, sind mitzuteilen. Wer die Anzeige nicht vornimmt, handelt sogar ordnungswidrig.

Dies gilt für alle Ärzte, Heilpraktiker, Hebammen, Gesundheits- und Krankenpfleger, Altenpfleger, Logopäden, Physiotherapeuten, Masseure und medizinische Bademeister, Rettungsassistenten. Nach dem Heilberufsgesetz müssen sich darüber hinaus auch Tierärzte und Apotheker bei der Abteilung Gesundheit anmelden.

Eine schriftliche Bestätigung über die erfolgte Anzeige kann für eine Gebühr in Höhe von 15 Euro ausgestellt werden. Diese sollte für Prüfzwecke in den Praxisräumen vorgehalten werden.

Ansprechpartner bei der örtlichen Abteilung Gesundheit der Kreisverwaltung, Kettelerstraße 29, Heppenheim sind Frau Stutz, Tel. 06252/15-5831 und Frau Kaufmann, Tel. 06252 15-5821.