Neustadt: SGD Süd berät rund um den Jugendarbeitsschutz

Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd in Neustadt an der Weinstraße
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd in Neustadt an der Weinstraße

Neustadt an der Weinstraße/Mainz – Viele Jugendliche jobben regelmäßig oder suchen sich einen Ferienjob. Darüber hinaus startet in Kürze das neue Ausbildungsjahr. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) möchte junge Menschen unter achtzehn Jahren an ihrem Ausbildungsplatz oder bei ihrem Ferienjob vor Gesundheitsgefahren schützen.

Hintergrund ist, dass unter Achtzehnjährige unter besonderem Schutz des Jugendarbeitsschutzgesetzes stehen. Konkret bedeutet dies für Betriebe, dass sie besondere Regelungen wie beispielsweise bei der Dauer der Arbeitszeit, den Pausenzeiten, bei Schichtarbeit, Urlaub, Berufsschulunterricht und beim Ausüben von gefährlichen Arbeiten beachten müssen. Die SGD Süd setzt auf den Dialog mit den Betrieben und berät sowohl Unternehmen als auch Jugendliche. Bei Verstößen gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz sind Bußgelder möglich. Aber das ist nur der zweite Schritt, wenn die Beratung nicht weiterführt.

„Oberstes Ziel ist, dass junge Menschen bei ihrer Arbeit nicht gefährdet werden“,

so der Präsident der SGD Süd, Prof. Dr. Hans-Jürgen Seimetz. Tätigkeiten, die bestimmte Gefahren mit sich bringen, müssen besonders ins Auge gefasst werden. Diese sind zum Beispiel Arbeiten bei extremer Hitze oder Kälte, Nässe, Lärm oder der Umgang mit gefährlichen Stoffen.

Ansprechpartner bzw. Ansprechpartnerin bei der SGD Süd für Betriebe und Jugendliche:

Jugendarbeitsschutz:

  • Für die Pfalz: Regionalstelle Gewerbeaufsicht Neustadt (06321/99-1184)
  • Für Rheinhessen: Regionalstelle Gewerbeaufsicht Mainz (06131/96030-0)

Arbeitsmedizin:

Staatliche Gewerbeärzte:

  • Dr. Smieszkol (06321/99-2422)
  • Dr. Weber (06131/6033-1934)