Weltweite Aktion gegen den Handel mit illegalen Arzneimitteln im Internet

Operationswoche PANGEA IX

Deutschland – Über 100 Staaten sind vom 30. Mai 2016 bis 07. Juni 2016 in einer Aktionswoche gegen den Handel mit illegalen Arzneimitteln im Internet vorgegangen.

In Deutschland koordinierte das Zollkriminalamt (ZKA) und das Bundeskriminalamt (BKA) die Teilnahme der Strafverfolgungsbehörden. PANGEA heißt die Operation, die in diesem Jahr zum neunten Mal stattfand. Die Polizeibehörden in Deutschland ermitteln seit Abschluss der Operation PANGEA VIII in 89 Fällen gegen die meist international organisierten Betreiber von 60 Internetseiten, die in Deutschland nicht zugelassene Arzneimittel vertreiben.

Ziel der Aktionswoche ist es, das Angebot illegaler Produkte einzuschränken und vor allem die Bevölkerung für die Gesundheitsgefahren zu sensibilisieren, die mit dem Arzneimittelkauf im Internet verbundenen sind. Bundesweit legten in dieser Woche die beteiligten Zollstellen ihr Augenmerk auf Briefe, Pakete und Päckchen mit Arzneimitteln. Dabei zogen sie in nur einer Woche insgesamt 564 ausländische Brief- und Paketsendungen mit 50.915 Tabletten und Kapseln und Ampullen aus dem Verkehr. Auch in diesem Jahr sind viele Potenzmittel darunter, die mit 40,3% den Großteil der Feststellungen ausmachen. Daneben stellten die Zollbeamten aber auch eine Vielzahl anderer Produkte sicher, die versprechen „jung, schön und stark“ zu machen. Ein Großteil der Sendungen stammt aus Indien, aber auch Länder wie Singapur, China, Polen und Ungarn versenden die illegalen Pillen, Pülverchen, Pasten und Flüssigkeiten, deren Nutzen und Wirkung zumindest fragwürdig sind.

Illegale Arzneimittel bergen für den Verbraucher ein nicht kalkulierbares Gesundheitsrisiko. Ihr Einkauf über das Internet ist beliebter als je zuvor. Illegale Online-Apotheken machen sich dies zunehmend zunutze. Medikamente mit falschem Wirkstoffgehalt oder ohne Wirkstoff, wie auch Präparate mit gesundheitsgefährdenden Bestandteilen, sind im illegalen Arzneimittelhandel keine Seltenheit mehr. Und nicht nur die Medikamente verursachen unerwünschte Nebenwirkungen: Spam-Mails mit Arzneimittel-Werbung enthalten oft Schadsoftware, die die Computer der Opfer ausspäht.

Dazu kommt, dass die Betrüger Online-Kunden mit günstigen Preisen in die Falle locken: Seriös erscheinende Web-Seiten präsentieren Produkte, die trotz Bezahlung nie geliefert werden. Sollten Produkte aber dennoch ankommen, erfolgt das meist im grenzüberschreitenden Arzneimittelhandel. Verbraucher sollten wissen, dass der Import von in Deutschland nicht zugelassenen Medikamenten durch Privatpersonen eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die – unabhängig von sonstigen strafrechtlichen Konsequenzen – mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

ZKA und BKA raten daher: Durch den Kauf bei zugelassenen Online-Apotheken können Sie das Risiko einer Gesundheitsgefahr minimieren. Denn: Der Einkauf bei illegalen Online-Apotheken ist ein Glücksspiel, Ihre Gesundheit ist dabei der Einsatz. Der Gewinner dieses Spiels ist in jedem Fall der Täter, dem Ihre Gesundheit völlig gleichgültig ist. Es geht nur um Profit.

Das Phänomen bekämpfen Strafverfolgungsbehörden und Gesundheitsbehörden auf nationaler und internationaler Ebene. Die jetzt im Rahmen der Operation PANGEA IX erzielten Ergebnisse spiegeln diese Kooperation wider.

Die Maßnahmen erfolgten in Zusammenarbeit mit der Weltzollorganisation (WZO), Europol, der Pharmaindustrie, internationalen Zahlungs- und Zustelldienstleistungsunternehmen und weiteren internationalen Organisationen.

Informationen zum sicheren Arzneimittelkauf im Internet bietet ein Informationsflyer des BKA, der über folgenden Link zu erreichen ist:

http://www.bka.de/Arzneimittelflyer

Weitere Informationen zum sicheren Arzneimittelkauf im Internet finden sich unter anderem auch auf den Internetseiten der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), dem Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA), der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) sowie der Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten (ZLG).