Wiesbaden: Aufklärungs- und Kontrollaktion der Wiesbadener Polizei

"Risikogruppe Radfahrer"

Landeshauptstadt Wiesbaden, 13.06.2016 – 10.07.2016 – Mit steigenden Temperaturen sind auch wieder mehr Radfahrer auf Wiesbadens Straßen unterwegs. Um deren Sicherheit will sich die Polizei ab der kommenden Woche verstärkt kümmern, gab es doch im letzten Jahr 193 Verkehrsunfälle mit Radfahrerinnen oder Radfahrern im Stadtgebiet. Dabei wurden in 148 Fällen Zweiradfahrer verletzt.

Hierfür ist nicht immer rücksichtsloses Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer verantwortlich. Manchmal kann ein einfaches Sturzgeschehen zu schwerwiegenden Verletzungen, vorwiegend im Kopfbereich, führen. Umso wichtiger ist das Tragen eines geeigneten Schutzhelms. Allein in der zurückliegenden Woche verunglückten zwei Fahrradfahrer in Kostheim und Rüdesheim schwer. Bei einem tragischen Verkehrsunfall auf der B42 wurde sogar eine Radfahrerin tödlich verletzt. Nicht nur der Fahrradfahrer, sondern auch sein Gefährt muss verkehrssicher sein, das heißt, es müssen alle vorgeschriebenen Ausrüstungsgegenstände angebracht sein und bei Bedarf auch genutzt werden. Ohne Licht kann eine Fahrt in den Morgen- oder Abendstunden schon mal zum „Blindflug“ werden. Sehen und gesehen werden ist hier das Motto. Auch reflektierende Kleidung schafft Sicherheit durch Sichtbarkeit.

Bei der Analyse der Hauptunfallursachen fällt auf, dass etwa die Hälfte der beteiligten Radfahrerinnen oder Radfahrer den Unfall verursacht oder mit verursacht hat. Deshalb beabsichtigt die Polizeidirektion Wiesbaden durch eine zielgruppenorientierte Prävention die Verkehrssicherheit für die Radfahrer zu erhöhen. Hierbei werden durch Aufklärungs- und Kontrollaktionen im Zeitraum 13. Juni 2016 bis 10. Juli 2016 Radfahrer und andere Verkehrsteilnehmer bezüglich des besonderen Gefahrenpotentials sensibilisiert. Neben diesen präventiven Maßnahmen wird auch eine Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten stattfinden.

Bei Verstößen gegen die Regeln der StVO müssen auch Radfahrer mit Geldbußen rechnen. Das Fahren in der Fußgängerzone wird mit 15 Euro geahndet. Ist man ohne Licht unterwegs, kann man mit 20 Euro zur Kasse gebeten werden. Genauso teuer ist es, wenn Radler entgegen der Einbahnstraße unterwegs sind. Benutzen sie nicht den Radweg oder befahren ihn in nicht zugelassener Richtung, sind 15 Euro fällig. Der Polizei ist es aber lieber, wenn sich alle Fahrradfahrer verkehrsgerecht verhalten und die Fahrräder den Verkehrsvorschriften entsprechen, denn dann muss sie keine Knöllchen erheben. Die Reduzierung der Unfälle und die Verkehrssicherheit stehen absolut im Vordergrund.

Beachtet man die Sicherheitsaspekte, steht einem ungetrübten Fahrradvergnügen nichts mehr im Weg. Sollten Sie noch Fragen haben, wie Sie sich und ihr Fahrrad optimal ausrüsten können, dann wenden Sie sich gerne an die Wiesbadener Polizei.