Mainz: Körperverletzung und Beleidigungen zum Nachteil von Polizeibeamten

Mainz (ots) – Ein 18-jähriger Mainzer läuft stark schwankend über die Straße, hält Fahrzeuge aus dem fließenden Verkehr an und öffnet deren Fahrzeugtüren. Nach Ansprache durch die angeforderte Streifenbesatzung wird der Beschuldigte an die Haltestelle der Straßenbahnhaltestelle `Zwerchallee´ dirigiert.

Der Beschuldigte ist nicht orientiert und nicht wegefähig. Ein Rettungswagen wird angefordert. Auf der gegenüberliegenden Haltestelle befinden sich zwei Personen, die von dem Beschuldigten im Rahmen der Sachverhaltsklärung beleidigt werden. Die 23- und 24-jährigen Personen werden als Geschädigte erfasst und dienen im weiteren Verlauf als Zeugen. Der Beschuldigte wird aufgefordert, die fortwährenden Beleidigungen zu unterlassen. Im Rahmen des weiteren Gesprächsverlaufs schlägt er dem 31-jährigen Polizeibeamten unvermittelt mit der Faust ins Gesicht und rennt davon.

Nach kurzer Flucht rennt der Beschuldigte gegen ein Geländer der Straßenbahnhaltestelle und kommt unvermittelt und selbständig zu Fall. Der am Boden liegende wird durch die Beamten zunächst mit den Händen fixiert und es wird Unterstützung angefordert. Vier weitere unterstützende Beamte werden beleidigt und beschimpft. Diese Beleidigungen werden durch den Einsatz der Bodycam dokumentiert. Der verletzte Polizeibeamte muss stationär im Krankenhaus behandelt werden.

Es werden bei diesem u.a. blutende Schürfwunden festgestellt. Ein Kontakt mit den blutenden Wunden des Beschuldigten kann nicht ausgeschlossen werden. Nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt in der Uniklinik kann daher eine Infektion nicht ausgeschlossen werden.

Bei dem Beschuldigten wird eine Blutprobe entnommen. Er verbleibt die Nacht über im Polizeigewahrsam.