Freiwillige Polizeihelfer gesucht – Bewerbungen noch bis 15. Juli möglich

Viernheim – Seit Mitte 2006 unterstützt der freiwillige Polizeidienst mit Erfolg die Ordnungskräfte der Stadt Viernheim und der Polizeistation Viernheim.

Die engagierten Ordnungshüter in ihren blauen Uniformen gehören mittlerweile zum normalen Stadtbild dazu. Die Zusammenarbeit mit Polizei und Ordnungsamt funktioniert gut. Die gemeinsamen Streifengänge werden intensiviert. Polizei und Ordnungsamt können dabei auf Unterstützung ihrer gut ausgebildeten Kolleginnen und Kollegen des freiwilligen Polizeidienstes bauen.

Neue ehrenamtliche Helferinnen und Helfer sind herzlich willkommen. Zur Ergänzung des bestehenden Helferteams werden weitere engagierte Bürgerinnen und Bürger aus Viernheim oder der unmittelbaren Umgebung gesucht.

Wer Interesse hat, kann sich schriftlich oder auch mündlich bewerben. Die Bewerbungsfrist endet am 15. Juli 2016.

Zur Information:

Die freiwilligen Polizeihelfer werden insbesondere zur Unterstützung bei der vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten, der Überwachung des Straßenverkehrs, beim Streifen- und Ermittlungsdienst, bei der Sicherung und dem Schutz von Gebäuden und öffentlichen Anlagen sowie der Erforschung von Ordnungswidrigkeiten eingesetzt.

Vorbereitet auf den interessanten und abwechslungsreichen Dienst wird in 50 Unterrichtsstunden, welche die Polizei während der arbeitsfreien Zeit erteilt. Themen sind unter anderem Recht, taktisches Verhalten, die Handhabung der Einsatzmittel und Psychologie.

Die Polizeihelfer oder -helferinnen, die in ihrer Freizeit bis zu 25 Stunden im Monat eingesetzt werden können, erhalten eine Aufwandsentschädigung.

Sie werden mit blauen Uniformen ausgestattet und sind mit Handy sowie Pfefferspray ausgerüstet.

Unabhängig von der Staatsangehörigkeit kann sich bewerben, wer:

  • mindestens 21 und höchstens 62 Jahre alt ist,
  • gesundheitlich in der Lage ist, die übertragenen Aufgaben zu erfüllen,
  • einen Schulabschluss oder eine abgeschlossene Berufausbildung nachweisen kann,
  • die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht und
  • nach der Gesamtpersönlichkeit geeignet erscheint, die Aufgaben des Freiwilligen Polizeidienstes zu erfüllen.

Aufgenommen kann weiterhin nur, wer jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung eintritt und nicht zu einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt worden ist. Interessenten können sich telefonisch, schriftlich, per Mail oder direkt an folgende Dienststellen wenden: