Karlsruhe / Rastatt – 45 Jahre alter Mann nach Verfolgungsfahrt auf Autobahn A 5 festgenommen

Karlsruhe / Rastatt (ots) – Wegen Urkundenfälschung, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Nötigung sowie mehrfacher Gefährdung des Straßenverkehrs wird sich ein 45 Jahre alter Mann aus Karlsruhe strafrechtlich verantworten müssen.

Beamte des Polizeireviers West hatten den Mittvierziger am Dienstagfrüh gegen 04.20 Uhr in einem in der G.-Braun-Straße geparkten Pkw liegend angetroffen und kontrollieren wollen.

Plötzlich hatte der Mann aber Gas gegeben und war mit überhöhter Geschwindigkeit in Richtung Annweilerstraße davon gefahren. Von den Polizisten kurzfristig aus den Augen verloren, wurde das Fahrzeug wenig später in der Siemensallee wieder entdeckt und von nunmehr mehreren Funkstreifen verfolgt.

Dabei raste der Beschuldigte unter Missachtung sämtlicher Verkehrsregeln durch die Straßenzüge des Karlsruher Westens in Richtung Kühler Krug. Schließlich auf die ostwärts führende Südtangente gelangt, führte die Flucht teilweise mit Geschwindigkeiten von über 200 Stundenkilometern über die Landesstraße 605 auf die Autobahn in Richtung Süden.

Nach Gefährdung mehrerer Lkw-Lenker fuhr er bei Rastatt-Nord von der Autobahn ab, und
flüchtete weiter über den Murgtalzubringer, die Bundesstraße 36 und schließlich wieder zurück auf die Autobahn in Richtung Karlsruhe. An der Anschlussstelle Rastatt-Nord kam es dabei zur seitlichen Streifkollision mit einem zu ihm aufschließenden Streifenwagen.

Nach weiteren teilweise haarsträubenden Fahrmanövern zog der Flüchtige schließlich  auf Höhe von Malsch auf den Standstreifen. Er hielt an, sprang über die Leitplanke und suchte sein Heil in der Flucht zu Fuß. Doch konnte er nach wenigen Metern von nachsetzenden Beamten eingeholt und dingfest gemacht werden, wobei er bei der Fixierung auf dem Boden oberflächliche Verletzungen im Gesicht erlitt.

Inzwischen ergaben die Ermittlungen, dass der Festgenommene bereits längere Zeit keine Fahrerlaubnis mehr besitzt und wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis noch eine Geldstrafe von rund 2.000 Euro ersatzweise eine Freiheitsstrafe von 63 Tagen offen hat. Die an dem
von der Polizei sichergestellten Wagen angebrachten wie auch weitere im Auto entdeckte Kennzeichen stammen offensichtlich von Fahrzeugen, die früher auf ihn zugelassen waren.

Nachdem der Beschuldigte die ausstehende Geldstrafe nicht aufbringen konnte, wurde er nach Abschluss der  erforderlichen Feststellungen in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Für die weiteren Ermittlungen bitten die Beamten der Verkehrspolizei noch um die Meldung der von dem Flüchtenden gefährdeten Verkehrsteilnehmer. Entsprechende Anrufe werden unter Telefon (0721) 944840 rund um die Uhr entgegen genommen.