Verstoß gegen das Feiertagsfahrverbot

Landau: 26.05.2016, 09:20 Uhr – An Fronleichnam wurde auf der B 10 ein Lkw von über 7,5 Tonnen zulässigen Gesamtgewichts angehalten. Der bulgarische Fahrer konnte keine Ausnahmegenehmigung vorzeigen.

Die Fahrt endete deshalb in Landau. Eine Sicherheitsleistung von 120 Euro wurde einbehalten.