Vergaberechtsreform entlastet Unternehmer

E-Vergabe in Mainz kostenfrei

Mainz – Das bundesweite Vergaberecht wurde zum 18. April 2016 von der Bundesregierung umfänglich reformiert.

Danach ergeben sich bei Ausschreibungsverfahren, insbesondere für die Anbieterseite, spürbare Verbesserungen. Wirtschaftsdezernent Christopher Sitte, auch zuständig für das Vergabewesen der Landeshauptstadt, begrüßt die Entwicklung hin zu transparenteren Verfahren und den freien Zugang zu den Ausschreibungen für alle Interessenten:

„In Mainz praktizieren wir die E-Vergabe schon seit dem Jahr 2001 und waren damit bundesweit Vorreiter. Nun ist sie bei europaweiten Ausschreibungen überall in der Bundesrepublik Pflicht.“

Die E-Vergabe hat für alle Beteiligten nur Vorteile, erläutert Sitte, denn der Austausch von Daten ist sowohl für die Anbieter als auch für die Verwaltung wesentlich einfacher und schneller als der Papierweg. Freier Zugang heißt damit einhergehend natürlich auch kostenloser Zugang. Während die Anbieter seit jeher eine sogenannte Schutzgebühr für die Ausschreibungsunterlagen entrichten mussten, trägt die Stadt Mainz ab sofort die Kosten des Ausschreibungsprozesses. Christopher Sitte:

„Die komplette elektronische Abwicklung einschließlich der Angebotsabgabe läuft nun digital über eine Vergabeplattform. Statt Daten immer wieder auszudrucken, tauschen wir diese über die Plattform aus. Weiterer Vorteil: Durch den Preisspiegel auf Knopfdruck wird schneller entschieden und schneller gebaut bzw. geliefert“.

Die rechtliche Pflicht zur E-Vergabe besteht im Grunde nur bei europaweiten Ausschreibungen. Die Stadt Mainz jedoch wendet sie für alle Ausschreibungen an. Sitte:

„Wir möchten einfache, schnelle und nachvollziehbare Verfahren für die Unternehmer ermöglichen und die Vergabe nicht komplizierter als notwendig gestalten.“