Landauer Straßenausbaubeitragssatzung für die Abrechnungseinheit Wollmesheim rechtmäßig

Von VG Neustadt bestätigt

Landau / Neustadt an der Weinstraße – Das Verwaltungsgericht Neustadt hat mit Urteil vom 11.05.2016 die Rechtmäßigkeit der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Landau in der Pfalz für die Abrechnungseinheit Wollmesheim bestätigt. Damit ist grundsätzlich geklärt, dass die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes vorzunehmende Aufteilung der Gesamtabrechnungseinheit der Stadt Landau in kleinere Abrechnungseinheiten keinen rechtlichen Bedenken begegnet.

Beanstandet hat das Verwaltungsgericht allerdings, dass bei der Aufteilung des Bauprogramms der gesamten Stadt auf die neuen Abrechnungseinheiten im Jahr 2015 im Fall der Wollmesheimer Pinselstraße die Kostenschätzung an die Entwicklung der Baupreise angepasst wurde. Insoweit hielt das VG den ursprünglichen niedrigeren Kostenansatz für zutreffend. Zudem hielt das VG auch die Kostenansätze im Bauprogramm Wollmesheim für die Erneuerung der Gehwege und der Straßenbeleuchtung für nicht hinreichend bestimmt. Im Ergebnis hat das VG deswegen den Ausbaubeitrag des Klägers für 2014 und die Vorausleistung für 2015 anteilig um etwa 30 % reduziert.

Aus Sicht des zuständigen Baudezernenten Dr. Ingenthron ist die Bestätigung der Rechtmäßigkeit der Straßenausbaubeitragssatzung und ihrer rückwirkenden Inkraftsetzung für Landau und insbesondere auch für Wollmesheim in erster Linie positiv.

„Ich gehe davon aus, dass mit dieser Entscheidung Rechtsicherheit geschaffen wird im Hinblick auf die grundsätzliche Entscheidung des Stadtrates, die Straßenausbaubeitragssatzung an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes anzupassen. Soweit das Gericht einzelne Positionen des Wollmesheimer Straßenausbauprogramms gerügt hat werden wir nach Eingang der  Urteilsbegründung zeitnah die weitere Vorgehensweise prüfen.“ 

Auch Stefan Joritz, der Leiter des Amtes für Recht und öffentliche Ordnung, sieht die Entscheidung überwiegend positiv.

„Die Kernfrage des Verfahrens, nämlich ob die Pinselstraße von den Beitragszahlern der Abrechnungseinheit Wollmesheim zu finanzieren ist, hat das VG eindeutig bejaht. Insoweit gehe ich davon aus, dass auf Basis dieses Musterverfahrens die meisten der noch anhängigen 58 Widerspruchsverfahren in Wollmesheim und anderen Gebieten erledigt werden können.“