Ortsumgehung Bockenheim nicht Teil des Bundesverkehrswegeplans 2030

Unverständnis über Entwurf

Kreis Bad Dürkheim – Bis zum 2. Mai 2016 lief das Konsultationsverfahren des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur für den Bundesverkehrswegeplan 2030. In dieser Zeit hatten alle Interessierten, insbesondere die Kommunen, die Möglichkeit zum Planentwurf Stellung zu neben.

„Wir waren als Landkreis sehr erstaunt, dass die Ortsumgehung Bockenheim in diesem Plan nicht mehr auftaucht“,

so Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld.

„Wir haben daher an das Bundesverkehrsministerium geschrieben mit der eindringlichen Bitte, diese Umgehung wieder in den Plan mit aufzunehmen.“

Der Kreis hatte dem Ministerium gegenüber schon zuvor mehrfach deutlich gemacht, dass die Ortsumgehung Bockenheim ein notwendiger Folgebestandteil der Neuplanung der B 271 zwischen Bad Dürkheim und Grünstadt ist.

„Die Ortsdurchfahrt Bockenheim ist schon heute über das erträgliche Maß hinaus belastet. Nach dem Ausbau der B 271 wird der Verkehr aller Voraussicht nach noch deutlich zunehmen. Die Lebens- und Arbeitssituation in der engen Ortsdurchfahrt verschlechtert sich damit weiter.“

Die für die Anwohner kaum erträgliche Verkehrssituation in Kirchheim würde sich damit nur um wenige Kilometer nach Norden verschieben.

„Das ist nicht hinnehmbar. Die Ortsumgehung Bockenheim sollte zwingend Teil des Bundesverkehrswegeplans sein“,

so Ihlenfeld. 

Der Landkreis Bad Dürkheim hatte daher bereits im Zuge der Anhörungen zu den Bundesverkehrswegeplänen 1992 und 2003 darum ersucht, die Umgehung Bockenheim in den „vordringlichen Bedarf“ aufzunehmen. Diesem Wunsch wurde zwei Mal nicht entsprochen, jedoch war die Umgehung zumindest beide Male als „weiterer Bedarf“ ausgewiesen.

„Dass sie nun komplett aus dem Plan fällt, ist unverständlich. Das verkennt die in den vergangenen Jahren beständig angewachsene Verkehrsbelastung und die zu erwartende weitere Zunahme des Verkehrs.“

Die Herausnahme der Umgehung Bockenheim nehme der Gemeinde jede Perspektive, dass sich die Verkehrsverhältnisse in der engen Ortsdurchfahrt zumindest langfristig zum Besseren wenden, so die Argumentation des Landrats, der das Bundesverkehrsministerium erneut ersucht, die Ortsumgehung in den „vordringlichen Bedarf“ aufzunehmen.

„Die Nichtberücksichtigung widerspricht einer vorausschauenden Verkehrsplanung und Verkehrspolitik.“