Stadtrat Schneider begrüßt geplante Abschaffung der Störerhaftung

Öffentliche WLAN-Hotspots

Symbolbild WLAN
Symbolbild WLAN

Frankfurt am Main – Der für die städtische IT zuständige Stadtrat Jan Schneider begrüßt die von der Großen Koalition geplante Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für den Betrieb öffentlicher WLAN-Netze, die deutlich weitreichender ist als im ursprünglichen Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums vorgesehen war.

Die entsprechende Neuregelung des Telemediengesetzes soll bereits in der nächsten Sitzungswoche des Bundestages beschlossen werden und könnte im Herbst in Kraft treten.

Schneider erläutert:

„Bisher müssen WLAN-Anbieter etwa für Urheberrechtsverstöße der Nutzer haften, wenn diese illegale Inhalte herunterladen. Das hat bedauerlicherweise zur Folge, dass viele potentielle Anbieter aus Angst vor entsprechenden Abmahnungen erst gar kein freies WLAN zur Verfügung stellen. Diese Rechtslage hat dazu geführt, dass sich der Ausbau der WLAN-Infrastruktur in Frankfurt wie in Deutschland insgesamt bisher wesentlich langsamer als in anderen Ländern entwickelte, obwohl sie für die Digitalisierung des öffentlichen Raums dringend erforderlich ist. Während beispielsweise in Schweden durchschnittlich fast zehn, im Vereinigten Königreich knapp 29 und in Südkorea sogar rund 37 WLAN-Hotspots pro 10.000 Einwohner zur Verfügung stehen, gibt es in Deutschland bisher lediglich weniger als zwei solcher Zugangspunkte pro 10.000 Einwohner.“

Zwar wurden in Frankfurt im vergangenen Jahr bereits verschiedene WLAN-Netze etwa von Unitymedia und unterschiedlichen Standortinitiativen in Betrieb genommen – trotzdem sei die angestrebte Abschaffung der Störerhaftung richtig und notwendig, um den weiteren Ausbau des WLAN-Angebots zu forcieren.

Schneider erklärt weiter:

„Im Gegensatz zum ursprünglichen Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums sollen nun auch private und nebengewerbliche Anbieter wie beispielsweise Cafés, Gaststätten, Arztpraxen und Einzelhändler das sogenannte Providerprivileg, das bisher den gewerblichen Internetanbietern vorbehalten war, genießen. Sie müssen ihr WLAN daher nicht, wie anfangs geplant, mit einem Passwort verschlüsseln oder sich von den Nutzern per Mausklick zusichern lassen, keine Rechtsverstöße zu begehen. Da sich durch diese umfassende Haftungsbefreiung die Rahmenbedingungen für den rechtssicheren Betrieb öffentlicher WLAN-Netze erheblich verbessern, erwarte ich auch in Frankfurt einen deutlichen Schub beim Ausbau öffentlicher WLAN-Netze.“