Magistrat beschließt Brunnenstele Faulbrunnenplatz

Wettbewerbsbeitrag aus dem Jahr 2011

Wiesbaden – Nachdem der Ortsbeirat Westend bereits in seiner konstituierenden Sitzung der geänderten Variante zur Errichtung einer Brunnenstele auf dem Faulbrunnenplatz zugestimmt hat, beschloss auch der Magistrat in seiner ersten Sitzung in neuer Zusammensetzung am Dienstag, 3. Mai 2016, die Sitzungsvorlage.

„Damit finden die jahrelangen Diskussionen um das ‚Ob und Wie‘ einer Brunnenstele auf dem Faulbrunnenplatz endlich ihren Abschluss“, so Stadtentwicklungsdezernentin Sigrid Möricke.

Auf Vorschlag der Dezernentin hatte die Stadtverordnetenversammlung im Mai 2014 die Umsetzung des erstplatzierten Wettbewerbsbeitrages aus dem Jahr 2011 beschlossen. Aufgrund der berechneten erheblichen Budgetüberschreitung sah sich die seitens der Stadt Wiesbaden beauftragte SEG nicht in der Lage, den Auftrag zur Umsetzung des Projektes kurzfristig zu erteilen und schlug daher vor, das Brunnenprojekt auf der Basis des zweitplatzierten Entwurfs von Professor Weidinger aus Berlin zu realisieren. Das Büro des Landschaftsarchitekten war ebenfalls für die Neugestaltung des Faulbrunnenplatzes und des Quartiersplatzes verantwortlich.

„Bei der Realisierung dieses Entwurfs wird darauf geachtet, dass der über die Stele zu führende Wasserfilm mit Heilwasser aus der Faulbrunnenquelle gespeist wird. Bei der Neugestaltung des Faulbrunnenplatzes bestand von Anfang an die Absicht, das Wasser des Faulbrunnens als gestaltendes Element über die Stele zu führen“, erläutert Möricke. 

Die Stadtentwicklungsdezernentin freut sich, dass mit der Realisierung der Stele das Faulbrunnenwasser wieder öffentlich zugänglich gemacht wird und die Platzgestaltung damit erfolgreich vollendet werden kann:

„Der Dank für die Umgestaltung gilt nicht nur den beteiligten Ämtern der Stadtverwaltung, sondern insbesondere auch der Wiesbadener Volksbank. Mit ihrer Bereitschaft, das in früheren Jahren mit einer unansehnlichen Mauer abgetrennte Grundstück der Bank in eine einheitliche Platzgestaltung miteinzubeziehen und sich entsprechend ihres Grundstücksanteils auch an den Kosten der Neugestaltung zu beteiligen sowie ihren Eingang zur Platzseite zu verlegen, hat sie einen weiteren wichtigen Beitrag zur Aufwertung des Platzes geleistet.“