Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht für den Standort des US-Hospitals Weilerbach

Abschluss einer Zweckvereinbarung

Bei der Vertragsunterzeichnung

Weilerbach – Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesbauministerium errichtet für die amerikanischen Streitkräfte ein neues Militärkrankenhaus in der Weilerbach Storage Area (WSA) auf den Gemarkungen der Verbandsgemeinde Weilerbach und Ramstein-Miesenbach.

Der Bund bedient sich hierbei der Bauverwaltung des Landes Rheinland-Pfalz im Wege der Organleihe. Das zuständige Ministerium der Finanzen als oberste Bauaufsichtsbehörde hat seinen Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) mit der Ausführung der Maßnahme betraut. Die zuständige örtliche Dienststelle ist der LBB-Niederlassung Weilerbach.

Für die Beseitigung der im Plangebiet anfallenden Abwässer sind die Verbandsgemeinden Weilerbach und Ramstein-Miesenbach originär zuständig. Da die Beseitigung der Abwässer auf den Gemarkungen der betroffenen Verbandsgemeinden aus verschiedenen Gründen nicht möglich war, wurde eine alternative Entwässerungsmöglichkeit gesucht. Die Entwässerung des Gebietes zur Kläranlage der Stadt Kaiserslautern hat sich als sinnvolle Lösung angeboten.

Zur Realisierung dieser Lösung musste die Pflicht zur Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinden in Form einer Zweckvereinbarung auf die Stadtentwässerung – Anstalt öffentlichen Rechts (STE-AöR) übertragen werden. Beide Verbandsgemeinden haben jeweils mit der STE-AöR eine solche Vereinbarung beschlossen.