Einhandmesser bei Personenkontrollen aufgefunden

Die Polizei weist ausdrücklich daraufhin, dass das Tragen eines solchen Einhandmessers unter das Waffengesetz fällt und verboten ist

(Ludwigshafen) – Gleich bei zwei Kontrollen fanden gestern Polizisten Einhandmesser auf. Die erste Kontrolle wurde am 14.04.16, um 11.20 Uhr, durchgeführt. Hier fanden Polizisten bei der Kontrolle eines 28-jährigen Ludwigshafeners am Carl-Wurster-Platz in dessen Bauchtasche ein Einhandmesser.

Auf der Rheinschanzenpromenade wurde gestern, gegen 14 Uhr, ein 19-jähriger Ludwigshafener kontrolliert. Dieser hatte ebenfalls ein Einhandmesser dabei. Der 19-Jährige erklärte, dass er das Messer gefunden und er nicht gewusst habe, dass das Mitführen eines solchen Messers verboten ist.

Die Messer wurden sichergestellt, gegen Beide wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Die Polizei informiert

Einhandmesser sind spezielle Taschenmesser, auch unter dem Begriff Kampfmesser oder Rettungsmesser bekannt. Das Besondere an diesen Messern ist, dass sie mit einer speziellen Öffnungshilfe einhändig geöffnet und auch einhändig wieder geschlossen werden können. Das Führen solcher Messer in der Öffentlichkeit ist nach dem Waffengesetz untersagt und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.