Hebelstraßenbrücke: Fahrzeuglast wird beschränkt

Maximal zwölf Tonnen

Heidelberg – Die Tragfähigkeit der Brücke über die Bahngleise in der Hebelstraße hat sich verschlechtert. Die zulässige Fahrzeuglast muss daher weiter reduziert werden.

Künftig kann die Hebelstraßenbrücke nur noch von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von zwölf Tonnen – statt wie bisher 30 Tonnen – befahren werden. Die entsprechende Beschilderung wird im Laufe des Aprils angebracht, für Lastkraftwagen über 12 Tonnen wird eine Umleitung ausgeschildert. Die Stadt Heidelberg bittet um Verständnis.

Die 1952 errichtete Hebelstraßenbrücke ist eine von insgesamt elf Brücken, deren Baulast im Zuge der Privatisierung der Bahn im Jahr 1994 von der Deutschen Bahn auf die Stadt Heidelberg überging. Die meisten dieser Brücken befanden sich bereits damals in einem schlechten Zustand, so auch die Hebelstraßenbrücke. Im August 2010 musste die zulässige Fahrzeuglast auf 30 Tonnen beschränkt und die Fahrbahn von vier auf zwei Fahrspuren verringert werden.

Für einen Neubau der Hebelstraßenbrücke sind im aktuellen Doppelhaushalt keine Mittel vorgesehen. Die Umsetzung muss zum kommenden Doppelhaushalt 2017/2018 im Zuge der Maßnahmenpriorisierung diskutiert werden. Daneben müssen die Modalitäten für einen Abriss und Neubau mit der Deutschen Bahn abgestimmt werden.