Wahl zur Ortsvorsteherin von Mörzheim

Versand der Wahlbenachrichtigungen

Landau – Die Wahlbenachrichtigungen für die Wahl zur Ortsvorsteherin von Mörzheim werden in der Zeit vom 8. bis 12. März 2016 an die Wahlberechtigten zugestellt. Wie bereits bei vergangenen Wahlen sind die Benachrichtigungen wieder in Briefform.

Wer nach dem 12. März 2016 noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, jedoch glaubt, wahlberechtigt zu sein, wird gebeten, sich unter den Telefonnummern 06341/13-1104, -1107 oder -1300 umgehend bis spätestens 24. März 2016 an das Wahlamt zu wenden.

Das Wahllokal befindet sich im ehemaligen Schulhaus, Zum Kirchweg 3, in Mörzheim. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Wahlscheinantrag, mit dem bei Bedarf Briefwahlunterlagen angefordert werden können.

Falls die Wahlbenachrichtigung nicht oder noch nicht vorliegt, kann auch formlos ein Antrag per E-Mail oder mündlich gestellt werden. Ein telefonischer Antrag ist nicht möglich. In jedem Fall muss der Antragsteller seinen Familien- und Vornamen, das Geburtsdatum und seine Wohnanschrift angeben.

Wer Briefwahl persönlich beantragen und gegebenenfalls auch gleich seine Stimme abgeben möchte, kann sich ab dem 14. März 2016 an das Briefwahlbüro im Rathaus wenden.

Das Briefwahlbüro ist in den Räumen des Bürgerbüros eingerichtet und zu dessen allgemeinen Öffnungszeiten erreichbar.

Zusätzlich ist das Briefwahlbüro an den Samstagen, 19. März und 2. April 2016, jeweils von 9 bis 11 Uhr geöffnet.

Am Freitag, 8. April 2016, wird das Briefwahlbüro auch von 14 bis 18 Uhr geöffnet sein.

Nur in Ausnahmefällen, etwa bei plötzlicher Erkrankung, können auch noch am Wahlsonntag selbst Briefwahlunterlagen ausgestellt werden. Dazu ist das Briefwahlbüro von 8.30 bis 15 Uhr geöffnet.

Die Briefwahlunterlagen, die die Stadtverwaltung versendet, enthalten neben dem Wahlschein den Stimmzettel, ein Merkblatt mit Hinweisen zur Briefwahl sowie zwei farbige Umschläge. In den blauen Umschlag wird der ausgefüllte Stimmzettel gesteckt. Dieser Umschlag wird zugeklebt. In den orangefarbenen Umschlag kommen der unterschriebene Wahlschein sowie der blaue Umschlag mit dem Stimmzettel.

Bei der Rücksendung von Briefwahlunterlagen ist zu beachten, dass diese spätestens am Sonntag, 10. April 2016, 18 Uhr, im Rathaus oder im Wahllokal im Mörzheim, Ehemaliges Schulhaus, Zum Kirchweg 3, vorliegen müssen. Auch können die Wahlbriefe entweder persönlich im Briefwahlbüro abgegeben oder in die Hausbriefkästen am Rathaus eingeworfen werden. Eine Rücksendung per Post sollte spätestens am Donnerstag vor der Wahl erfolgen.

Wer Briefwahlunterlagen für andere Personen abholen möchte, benötigt hierfür eine schriftliche Vollmacht. In dem Antrag, der auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist, ist bereits eine Vollmacht vorgedruckt, die bei Bedarf ausgefüllt werden kann.

Die Stadtverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass eine bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten darf und 16 Jahre oder älter sein muss. Dies ist gesetzlich so geregelt. Ausnahmen sind nicht möglich.

Wer Briefwahlunterlagen für sich oder eine andere Person abholen möchte, muss sich ausweisen können.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Wahllokal in Mörzheim nicht barrierefrei ist.