Vermehrte Graffiti-Schmierereien in Rheinstetten – 1.000 Euro Belohnung

„Tag“ auf Schild beim Schulzentrum

Erst Ende des Jahres wurde das öffentliche Gebäude bei der Haltestelle Hauptstraße in Forchheim nach wiederholt illegal angebrachtem Graffiti neu gestrichen. Jetzt haben sich Unbekannte erneut daran zu schaffen gemacht.

Aber nicht nur das: Neue Graffiti-Schmierereien sind nahezu zeitgleich an den Haltestellen Oberfeldstraße, Rösselsbrünnle, Römerstraße und Rheinaustraße angebracht worden, ebenso im Bereich des Schulzentrums, der Ufgauhalle und beim Feuerwehrhaus am Gestadebruch (Panoramaweg). Seit dem 09.01. ist jetzt auch die Hochwasser-Absperrung beim Damm am Rhein in Neuburgweier mit Graffiti beschmiert. Auch sind mehrere Stromkästen entlang der Karlsruher Straße und im Bereich des Hallenbades in Forchheim von den Schmierereien betroffen. Besonders auffällig bei den jüngsten Graffitis sind die sogenannten "Tags", das ist eine immer wiederkehrende „Grafik“, was quasi als „Unterschrift“ gilt (siehe Foto.

Der Begriff „Graffiti“ kann – wie z.B. die „Wand von Rheinstetten“ entlang der Lärm-Schutzwand B 36/Siegelgrundstraße zeigt – auch für legale und professionell gestaltete Kunst stehen. Wer jedoch Schmierereien an öffentlichen Gebäuden und Haltestellen anbringt, der schafft weder Kunst noch handelt er legal – es ist schlichtweg Sachbeschädigung. 

Die jüngst entstandenen Schäden an den öffentlichen Gebäuden, Stromkästen und Glasscheiben schätzt Michael Heuser, Leiter des Sachgebiets Gebäude- und Liegenschaften beim Stadtbauamt, auf ca. 10.000 bis 12.000 Euro.

„Sprayen ist kein Kavaliersdelikt. Rechtlich betrachtet sind Graffitis Sachbeschädigungen, die strafrechtlich verfolgt werden und die auch zivilrechtlich zum Schadenersatz verpflichten. Strafanzeige haben wir bereits gestellt“, so Ronald Daum, Leiter des Sozial- und Ordnungsamtes. 

Aufgrund der verstärkten Vorkommnisse bittet die Stadtverwaltung um Unterstützung aus der Bevölkerung. 
Falls Sie etwas Verdächtiges bemerkt oder gesehen haben oder etwas drüber wissen: Bitte teilen Sie dies schnellstmöglich mit. Hinweise erbitten wir an: Polizeiposten Rheinstetten: Tel. 07242 / 9348-0 oder Leitung Sozial- und Ordnungsamt: Tel. 07242 / 9514-300. Für sachdienliche Hinweise, die zur Ermittlung der Täter führen, hat die Stadt eine Belohnung in Höhe von 1.000 Euro ausgesetzt.

Unterstützung erbittet die Stadtverwaltung Rheinstetten auch von den Eltern, denn das Sprühen auf nicht genehmigten Flächen stellt eine Sachbeschädigung im Sinne der §§ 303 und 304 Strafgesetzbuch (StGB) dar. Die zivilrechtlichen Ansprüche gegenüber dem Verursacher behalten 30 Jahre Gültigkeit. Kinder bis zum 14. Lebensjahr sind zwar strafunmündig, können jedoch bereits ab dem siebenten Lebensjahr zivilrechtlich schadensersatzpflichtig sein. Jugendliche ab 14 Jahre werden strafrechtlich verfolgt. 

Kinder und Jugendliche, die zur Graffiti-Szene gehören, erkennt man häufig an typischen Merkmalen. Zu diesen zählen u.a. ein starkes Interesse an Graffiti-Literatur und entsprechenden Internetseiten, ein Sammelalbum mit Bildern von Graffiti-Entwürfen, mit Farbe verschmutzte Kleidung oder Sprühdosen und Edding-Stifte versteckt in Rucksäcken. 

Falls Sie den Verdacht haben, dass Ihr Kind an Graffiti-Aktionen beteiligt sein könnte, sprechen Sie mit ihm, um Straftaten und hohe Schadenersatzforderungen zu verhindern. 

Weitere Infos und die Broschüre „Illegale Graffiti – Sprühende Fantasie kann teuer werden!“ finden Sie unter http://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/jugendkriminalitaet/ille…

Die jüngsten Graffiti-Schmierereien in Rheinstetten:

  • Haltestelle Rösselsbrünnle
  • Haltestelle Hauptstraße
  • Haltestelle Oberfeldstraße
  • Feuerwehraus / Panoramaweg
  • Eingänge beim Schulzentrum