Briefwahl für Bundestagswahl ab 19. August möglich

Ab Montag, 19.August 2013, haben wahlberechtigte Personen die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen persönlich, schriftlich oder per Internet zu beantragen. Neu ist in diesem Jahr die Briefwahlausgabe im Bürgerbüro, Hindenburgstraße 9 a, 67433 Neustadt an der Weinstraße.

Dort kann entweder direkt gewählt werden, die Briefwahlunterlagen können aber auch mitgenommen werden. Bitte Personalausweis oder Wahlbenachrichtigung mitbringen. Die Öffnungszeiten des Bürgerbüros sind: Montag und Dienstag 8 bis 16 Uhr, Mittwoch 8 bis 14 Uhr, Donnerstag 8 bis 18 Uhr und Freitag 8 bis 12 Uhr. Am Freitag, 20. September, ist die Briefwahlausgabe bis 18 Uhr geöffnet.

Zur Antragstellung oder zum Abholen der Briefwahlunterlagen kann eine andere Person beauftragt werden. Diese muss die Bevollmächtigung schriftlich nachweisen und darf höchstens für vier Personen Bevollmächtigungen annehmen. Hierzu kann die auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung stehende Vollmacht verwendet werden.

Wer nicht persönlich ins Bürgerbüro gehen kann, kann mit Hilfe des auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckten Antrags schriftlich Briefwahl beantragen. Die Unterlagen werden zugeschickt.

Eine dritte Möglichkeit bietet das Internet. Unter www.neustadt.eu/wahlen kann die Briefwahl mit dem Online-Wahlschein beantragt werden. Die Unterlagen werden dann ebenfalls zugeschickt.

Wahlscheine können bis zum zweiten Tag vor der Wahl – das ist Freitag, 20. September, 18 Uhr, – beantragt werden. Wird die wahlberechtigte Person plötzlich krank, ist dies sogar bis zum Wahltag, 15 Uhr, möglich. Bitte ein Attest mitbringen.

Mehr Infos zum Thema Briefwahl unter 06321/855-800.