Zweimal Fahren ohne Fahrerlaubnis

Die Polizei in Bingen berichtet von zwei Vorfällen.

Bingen, Mainzer Straße, 12.08.2014, 11:30 Uhr
Bei der Kontrolle eines 49-jährigen Fahrzeugführers aus Dietzenbach, der mit einem Kleinlaster unterwegs war, wurde festgestellt, dass dieser nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Sein Chef, der die Fahrt angeordnet hatte, wird sich wegen Duldens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten müssen.

Bingen, alte B9 und B50, 12.08.2014, 22:50 Uhr
Ein 24-jähriger Mann aus Langenlonsheim befuhr mit seinem Roller die alte B9 und anschließend die B 50, bevor er einer Verkehrskontrolle unterzogen wurde. Hierbei wurde festgestellt, dass er nicht die für das Kleinkraftrad erforderliche Fahrerlaubnis besaß. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.