Alkoholisierter Radfahrer

Am frühen Mittwochmorgen bemerkte eine Streife in der Hauptstraße einen Radfahrer, der stark ausgeprägte Schlangenlinien unter Mitnutzung der Gegenfahrspur fuhr und zudem ohne Licht unterwegs war. Der 46-jährige Mann aus Ludwigshafen wurde daraufhin angehalten und einer Verkehrskontrolle unterzogen.

Bereits beim Absteigen von seinem Fahrrad konnten die Beamten einen stark schwankenden Gang sowie eine stark ausgeprägte, verwaschene Aussprache feststellen. Daraufhin wurde ihm ein Atemalkoholtest angeboten. Dieser ergab einen stolzen Wert von 2,23 Promille. Ihm wurde daraufhin die Mitnahme zur Dienststelle erklärt, wo ihm anschließend eine Blutprobe entnommen wurde. Eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr wurde eingeleitet.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Radfahren ab einem Promillegehalt von 1,6 Promille unter Strafe gestellt ist. Ab diesem Wert droht auch der Entzug der Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge. Allerdings kann die Polizei bei Radfahrern auch unter 1,6 Promille präventiv tätig werden.