Strafanzeigen für Beleidigungen und Widerstand Ihre schlechten, beziehungsweise nicht vorhandenen Manieren haben drei Männern am Wochenende (16/17. 08.14) jeweils eine Strafanzeige eingebracht.
So hatte es eine Streife in der Nacht zu Sonntag bei einem Einsatz in der Martin-Luther-Straße mit einem 32-jährigen Mann zu tun, der die Polizeibeamten fortwährend beleidigte.
Die Polizisten waren eigentlich wegen anderer Streitigkeiten vor Ort gekommen, mussten sich dann aber zusätzlich um den 32-Jährigen kümmern, der nicht aufhörte, sie übel zu beschimpfen. Eine Überprüfung seiner Personalien zeigte, dass der Mann bereits wegen früherer Vorfälle unter Führungsaufsicht steht. Darauf angesprochen gab er jedoch an, dass ihm das alles egal sei. Gegen ihn wird nun wegen Beleidigung strafrechtlich ermittelt.
Sowohl wegen Beleidigung als auch wegen Widerstands muss sich ein 22-Jähriger aus der Eifel verantworten. Er war gegen 2 Uhr in der Unionstraße zunächst mit einem Kumpel in Streit geraten, weshalb eine Polizeistreife vor Ort kam und die beiden Streithähne trennte. Weil der junge Mann dann allerdings seine Personalien nicht preisgeben wollte, wurde er nach einem Ausweis durchsucht. Einem Platzverweis kam er nicht nach, sondern provozierte und beleidigte die Einsatzkräfte. Da er nicht nachließ, wurde der 22-Jährige schließlich in Gewahrsam genommen, wogegen er sich massiv wehrte. Dabei wurde eine Polizeibeamtin leicht verletzt. Bevor der Randalierer in einer Zelle untergebracht wurde, musste er einen Alkoholtest machen (Ergebnis: 1,54 Promille) und eine Blutprobe abgeben.
Ebenfalls in der Unionstraße, aber bereits in der Nacht zu Samstag, handelte sich ein 23-jähriger Südwestpfälzer eine Anzeige wegen Widerstands ein. Er war zuvor in Streitigkeiten in einem Lokal verwickelt, weshalb seine Personalien festgestellt werden sollten. Plötzlich schubste der Mann die eingesetzten Beamten zur Seite, beleidigte sie und weigerte sich, seine Personalien anzugeben. Im Verlauf der weiteren Maßnahmen verhielt sich der 23-Jährige aggressiv und sperrte sich gegen die Fesselung. Auch ihm wurde nach einem ersten Schnelltest – demnach hatte der Mann 0,87 Promille – eine Blutprobe entnommen.