Wiederholungsbefragung zur Qualitätssicherung bei Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis Germersheim

Rund 420 Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Germersheim bekommen in der Zeit vom 14. bis 18. November 2011 erneut Besuch von einem Zensus-Erhebungsbeauftragten.

Nach Angaben von Alfred Gadinger, Leiter der Zensus-Erhebungsstelle in der Kreisverwaltung Germersheim, wurden dafür in Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern landesweit rund fünf Prozent der Adressen ausgewählt, bei denen bereits im Rahmen der Haushaltsstichprobe Interviews geführt wurden. Dies sind im Landkreis Germersheim die Städte Germersheim und Wörth mit deren Ortsbezirken.

Die Ergebnisse dieser sogenannten Wiederholungsbefragung dienen der Qualitätssicherung der Zensusergebnisse. Die Befragung geht sehr schnell, es werden lediglich neun Eckdaten, bspw. Namen, Geburtsdaten, Staatsangehörigkeiten erhoben.

Wie schon bei der Haushaltebefragung besteht die Möglichkeit, dem Interviewer die Fragen mündlich zu beantworten oder sich den Fragebogen aushändigen zu lassen, um ihn selbst auszufüllen oder die Angaben via Internet zu übermitteln. Auch für diesen Erhebungsteil im Rahmen des Zensus 2011 hat der Bundesgesetzgeber eine Auskunftspflicht vorgesehen. Die ausgewählten Haushalte werden in den nächsten Tagen schriftlich informiert und erhalten mit dem Schreiben auch gleich einen Terminvorschlag, den sie nach Rücksprache mit dem Interviewer aber selbstverständlich noch ändern können.